Raubüberfälle auf Bankfiliale in Oberdorf BL: Tatverdächtige Person festgenommen
Dank Hinweisen aus der Bevölkerung und nachgelagerten Ermittlungen der Polizei Basel-Landschaft konnte die Luzerner Polizei am vergangenen Donnerstag, 12. September 2019, einen Mann festnehmen.
Die Festnahme fand in Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft statt.
Der 46-jährige Mann wird dringend verdächtigt, die beiden Überfälle auf die Filiale der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Oberdorf BL begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die ausgesetzte Belohnung von CHF 25’000.00 wird nach Abschluss der Formalitäten ausbezahlt. Polizei und Staatsanwaltschaft danken der Bevölkerung für die wertvolle Unterstützung.
Am vergangenen Donnerstag, 12. September 2019, konnte die Luzerner Polizei in Zusammenarbeit mit der Polizei Basel-Landschaft und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft auf Luzerner Kantonsgebiet eine männliche Person (Alter: 46 Jahre) anhalten, welche dringend verdächtigt wird, am 15. April 2019 sowie am 2. August 2019 die Filiale der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Oberdorf BL überfallen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet. Der Tatverdächtige wurde vom Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen.
Festnahme dank Hinweisen aus der Bevölkerung
Nachdem sich Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft mit zwei Fahndungsaufrufen an die Öffentlichkeit gewandt und Überwachungsbilder publiziert hatten, gingen zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung ein. Diese führten in Verbindung mit nachgelagerten intensiven Ermittlungen der Polizei Basel-Landschaft auf die Spur der tatverdächtigen Person.
Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten wird die ausgesetzte Belohnung von CHF 25’000.00 ausbezahlt. Polizei und Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft bedanken sich bei der Bevölkerung für die wertvolle Unterstützung.
Weitere Auskünfte – namentlich zur Identität der beschuldigten Person sowie zu hinweisgebenden Personen – können nicht erteilt werden. Ferner weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass für die tatverdächtige Person bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Quelle: Kanton Basel-Landschaft Staatsanwaltschaft
Bildquelle: Kanton Basel-Landschaft Staatsanwaltschaft