Lebensgefahr: Bundespolizeihubschrauber entdeckt „Gleisläufer“
Während eines Überwachungsfluges an der Bahnstrecke Halle – Merseburg stellte die Besatzung eines Bundespolizeihubschraubers der Fliegerstaffel Fuldatal am Sonntag, den 29. September 2019, gegen 01.45 Uhr einen Mann in den Gleisen auf Höhe des Bahnkilometers 12,1, im Bereich Merseburg fest und informierte umgehend das Bundespolizeirevier Halle.
Eine Streife verlegte daraufhin sofort zum Ereignisort und konnte den Mann in der Nähe der Bahnstrecke, Am Stadtpark 28, stellen. Warum er sich in den Gleisen aufhielt, beantwortete der 38-Jährige den Bundespolizisten nicht.
Er wurde eindringlich auf die Lebensgefahr, in die er sich begeben hatte, hingewiesen und anschließend belehrt. Wegen des unerlaubten Aufenthaltes in den Bahngleisen erhält er eine Anzeige gemäß der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung, welche ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro einschließt. Zudem ergab die Abfrage seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei, dass die Staatsanwaltschaft Halle die aktuelle Adresse des Mannes benötigt.
Die Bundespolizisten informierten die Behörde dementsprechend. Da dieser „Gleisläufer“ leider keinen Einzelfall darstellt, weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass die vorbeifahrenden Züge Hindernissen,- und damit auch Personen, nicht ausweichen können.
Ein 1200 Tonnen schwerer Zug, der mit 100 Stundenkilometern fährt, benötigt circa 1000 Meter, um zum Stehen zu kommen. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon auf der gleichen Höhe befindet. Zudem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine hohe Sogwirkung aus.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg