Betrunkener Mann (Deutscher, 30) zwingt Zug zur Schnellbremsung

Müllheim. Weil ein Mann unerlaubt die Gleise überquerte, musste ein Zug eine Schnellbremsung durchführen.

Durch Glück und die Schnellbremsung blieb ein Unfall aus.

Am 8.10.2019 gegen 17 Uhr bemerkte der Lokführer eines Regionalexpress, vor Einfahrt in den Bahnhof Müllheim, wie ein Mann von Bahnsteig 1 über die Gleise zu Bahnsteig 2 ging. Kurz bevor der Zug auf Höhe des Bahnsteiges war betrat der Mann erneut den Gleisbereich.

Um einen Unfall zu vermeiden leitete der Lokführer eine Schnellbremsung ein und gab einen Achtungspfiff ab. Durch die Schnellbremsung kam der Zug wenige Meter vor dem, noch in den Gleisen stehenden Mann, zu stehen. Im Anschluss begab sich der 30-Jährige wieder auf Bahnsteig 1. In der Folge konnte durch den Lokführer beobachtet werden, wie der Mann erneut, unerlaubt die Gleise überquerte und in den am Bahnsteig 2 stehenden Regionalexpress einstieg.

Durch eine Streife des Polizeireviers Müllheim konnte der deutsche Staatsangehörige im Zug angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Eine Streife der Bundespolizei übernahm den Mann anschließend und leitete ein Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr ein. Ein Atemalkoholtest bei dem 30-Jährigen ergab einen Wert von 2 Promille.

Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor unerlaubte die Gleise zu überqueren. Nutzen Sie ausschließlich Stellen, die dafür offiziell vorgesehen sind. Züge sind eine unterschätze Gefahr. Seien Sie stets achtsam, wenn Sie sich an Orten aufhalten, wo sich Züge bewegen. Denn Züge

  • durchfahren Bahnhöfe mit Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern. Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten.
  • können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg.
  • nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug – selbst mit über 200 Stundenkilometern – ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt!
  • fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Titelbild: Symbolbild © SAWITRE INTAYAM – shutterstock.com

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