Kanton Bern: Verdacht des Verstosses gegen das IS-Verbot – Strafuntersuchung
Die Kantonale Jugendanwaltschaft Bern hat in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern und der Bundesanwaltschaft Strafuntersuchung gegen einen minderjährigen Beschuldigten eröffnet.
Ermittelt wird u.a. wegen Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen.
In einer gemeinsamen und koordinierten Aktion wurden an verschiedenen Örtlichkeiten in mehreren Kantonen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Da einer der beschuldigten Personen noch minderjährig und im Kanton Bern wohnhaft ist, fällt er in den Zuständigkeitsbereich der Kantonalen Jugendanwaltschaft Bern.
Die Kantonale Jugendanwaltschaft Bern hat gegen den minderjährigen Beschuldigten Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen und Gewaltdarstellungen eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hierzu auch die Meldung der Bundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang:
Terrorbekämpfung: Koordinierte Operation
Die Bundesanwaltschaft (BA), die Jugendanwaltschaft Winterthur und die Jugendanwaltschaft Bern haben heute zeitgleich an verschiedenen Orten in den Kantonen Zürich, Bern und Schaffhausen elf Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dies im Rahmen von Strafverfahren der beteiligten Behörden gegen insgesamt elf Beschuldigte. Im Einsatz standen nebst Vertretern der Jugendanwaltschaften und der Bundesanwaltschaft rund 100 Beamte von fedpol und der Kantonspolizeien Bern, Zürich und Schaffhausen.
Die BA führt in diesem Zusammenhang sechs Strafverfahren gegen sechs erwachsene Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) sowie des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB).
Bei einem der sechs erwachsenen Beschuldigten handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen Verstosses gegen das IS-Gesetz (SR 122) rechtskräftig verurteilten Rückkehrer. Die BA wird für ihn und einen weiteren Beschuldigten Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen. Bis zum definitiven Entscheid des Gerichts verbleiben die beiden Beschuldigten in Haft.
Für die strafrechtliche Verfolgung der minderjährigen Beschuldigten sind die Jugendanwaltschaften zuständig.
Die von der BA geführten Strafverfahren beinhalten Verknüpfungen mit Strafverfahren, welche von den beiden genannten Jugendanwaltschaften geführt werden. Deswegen wurden die Hausdurchsuchungen koordiniert durchgeführt. Fragen zu den Strafverfahren der Jugendanwaltschaften sind direkt an die jeweilige Behörde zu richten.
Die BA dankt der Jugendanwaltschaft Winterthur, der Jugendanwaltschaft Bern, den involvierten Kantonspolizeien und fedpol für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Wie immer gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Quelle: Kantonale Jugendanwaltschaft Bern
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