Kanton Zug: Sichtbar im Strassenverkehr in der dunklen Jahreszeit
Bleiben Sie auch bei Dunkelheit oder Nebel sichtbar und erhöhen Sie so Ihre Sicherheit.
Schalten Sie als Fahrzeuglenkende vom Tagfahrlicht auf das Abblendlicht um und tragen Sie als Velofahrer oder Fussgänger helle oder reflektierende Kleider.
Mit der Umstellung auf die Winterzeit fallen die Wege zur Arbeit oder in die Schule sowie viele Freizeitbeschäftigungen wieder in die Dunkelheit. Oftmals wird die Sicht zusätzlich durch Nebel beeinträchtigt. Vor allem Fussgänger und Velofahrer sind in der Dunkelheit einem viel höheren Unfallrisiko ausgesetzt als bei Tag. Verkehrsteilnehmende, die mit ihrem Fahrzeug, Motor- oder Fahrrad mit defekter oder fehlender Beleuchtung unterwegs sind, stellen ein grosses Sicherheitsrisiko dar. Eine korrekte Beleuchtung dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern sie stellt auch sicher, dass man frühzeitig gesehen wird. Für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden gilt darum Folgendes zu beachten:
Fahrzeuglenkende
Bei den jetzigen Licht- und Sichtverhältnissen genügt das Tagfahrlicht nicht. Fahrzeuglenkende müssen zwingend auf das Abblendlicht umschalten. Der Grund ist ganz einfach, das Tagfahrlicht leuchtet nur vorne, während das Rücklicht dunkel bleibt. Je nach Fahrzeugtyp wird die Fahrzeugbeleuchtung durch den Lichtsensor in der Schalterposition Lichtautomatik erst bei einer bestimmten Dunkelheit aktiviert. Sichtbehinderung durch Nebel erkennt dieser Sensor in der Regel jedoch nicht, was gerade in der jetzigen Jahreszeit besonders gefährlich ist. Fahrzeuge ohne oder mit defekten Lichtern werden von anderen Fahrzeugen gar nicht oder erst sehr spät wahrgenommen. Kontrollieren Sie deshalb die Beleuchtung ihres Fahrzeuges regelmässig.
Velofahrer
Machen Sie sich sichtbar. Ein nicht eingeschaltetes oder Zuhause liegen gelassenes Licht nützt niemandem. Montieren Sie hinten und vorne je ein Licht und schalten Sie dieses auch ein. So werden Sie besser gesehen und erhöhen damit Ihre persönliche Sicherheit um ein Vielfaches.
Fussgänger
Auch hier gilt der Grundsatz der Sichtbarkeit. Fussgänger sollen nicht nur andere Verkehrsteilnehmende sehen, sondern durch diese auch früh- und damit rechtzeitig gesehen werden. Tragen Sie deshalb helle oder reflektierende Kleider. Auch ein für Velofahrer gängiges rotes Licht ist für Fussgänger gut geeignet (beispielsweise angebracht am Rucksack).
Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt: Werden Sie gesehen, reduziert sich Ihr Unfallrisiko. Ausgerüstet mit einer guten Beleuchtung heben Sie sich besser von der Umgebung ab und werden frühzeitig wahrgenommen.
Die Zuger Polizei wünscht Ihnen einen unfallfreien und sicheren Herbst und Winter.
Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei