Schnee und Sommerreifen vertragen sich nicht - Autofahrer bleibt bei Fahrzeugüberschlag unverletzt

Gütenbach. Ein 30-jähriger Fahrer eines mit Sommerreifen bestückten Kleinwagens des Typs Suzuki Swift ist am Montagmorgen, kurz nach 08 Uhr, auf der abschüssigen und zu dieser Zeit mit Neuschnee bedeckten Kirchstraße ins Rutschen geraten und hat sich mit seinem Wagen abseits der Straße in einem Hanggrundstück überschlagen.

Der 30-Jährige hatte Glück und blieb bei dem Unfall unverletzt. An seinem fünf Jahre alten Auto entstand allerdings wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 8.000 Euro. Auch an dem Hanggrundstück dürfte Sachschaden entstanden sein. Der nicht mehr zu gebrauchende Suzuki Swift musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen und schließlich abtransportiert werden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung eine entsprechende Bereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorschreibt. Verstöße dagegen ziehen Bußgelder nach sich, bei einem Unfall zudem empfindlich hohe Beträge. Doch noch schlimmer wiegt, dass bei einem Unfall auf winterglatter Fahrbahn aufgrund einer falschen Bereifung meist hohe Sachschäden und oft auch Verletzte zu beklagen sind. Deshalb achten Sie auch im eigenen Interesse darauf, dass Ihr Wagen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit den entsprechenden Reifen ausgerüstet ist.

 

Quelle: Polizeipräsidium Tuttlingen
Bildquelle: Polizeipräsidium Tuttlingen

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