Kanton Nidwalden erhöht Kantonsbeitrag an alpine Rettung
Die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Alpine Rettung Schweiz wird auf den 1. Januar 2020 erneuert. Der jährliche Pauschalbetrag des Kantons Nidwalden erhöht sich um 9’000 Franken auf 25’000 Franken.
Dadurch wird die bisherige Qualität der Bergrettung auch in Zukunft sichergestellt.
Der Kanton Nidwalden hat mit der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) seit 2002 eine Leistungsvereinbarung. Gemäss dieser unterstützen Spezialisten der alpinen Rettung die Kantonspolizei bei der Suche, Rettung und Bergung von vermissten und verunglückten Personen oder stehen beratend bei der Einschätzung der Lawinensituation zur Seite. Die Entschädigung dafür beträgt jährlich 16’000 Franken.
Nun hat der Regierungsrat einer neuen Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2020 zugestimmt. Der unbefristete Vertrag beinhaltet sämtliche relevanten Angaben zu Versicherung, Ausbildung, Alarmierung, Betreuung und Einsatz. Neu beteiligt sich Nidwalden mit einem Beitrag von jährlich 25’000 Franken an der Sicherstellung der Bergrettung auf dem Kantonsgebiet, die durch Fachspezialisten sowie Mitglieder der SAC-Rettungsstationen Stans und Pilatus gewährleistet wird. Der Betrag beruht auf einem Standardvertrag der ARS, der auch in anderen Zentralschweizer Kantonen zur Anwendung gelangt, und deckt nur einen Teil des Aufwands der Rettungsstationen. Die Bergretter leisten ihre Einsätze mehrheitlich ehrenamtlich, die erforderlichen Ausrüstungen werden auch mittels Spenden finanziert.
„Der höhere Kantonsbeitrag ist gerechtfertigt. Dadurch wird die bisherige Qualität der Bergrettung gesichert und die Kantonspolizei kann ihren Bestand an eigenen Spezialisten auch in Zukunft tief halten“, sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser. Der Bedarf nach einer professionellen Bergrettung ist weiterhin gegeben, werden doch die alpinen und voralpinen Gebiete des Kantons Nidwalden von Einheimischen und Touristen nach wie vor das ganze Jahr intensiv genutzt.
Quelle: Kanton Nidwalden
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