Schlechter Scherz einer deutschen Reisenden endet in Flugausschluss

Düsseldorf. Am Freitagnachmittag äußerte eine Passagierin mehrfach vor der Luftsicherheitskontrolle, dass sie Sprengstoff bei sich bzw. in ihrem Handgepäck trage.

Aufgrund der Aussage wurde die Kontrollspur gesperrt, bevor die 49-Jährige die Luftsicherheitskontrolle passieren konnte. Das Gepäckstück der Deutschen wurde in der Röntgenanlage belassen. Der hinzugezogene Bundespolizist befragte die Frau zu ihren Äußerungen und machte diese auf die möglichen strafrechtlichen sowie zivilrechtlichen Konsequenzen des Verhaltens aufmerksam.

Die Deutsche zeigte jedoch keinerlei Einsicht. Das besagte Handgepäck wurde mittels Röntgenbild ausgewertet und auf Sprengstoff untersucht. Anschließend konnte eine Gefährdung ausgeschlossen, sowie typische Reiseutensilien im Handgepäck festgestellt werden.

Die 49-Jährige wurde aufgrund der Vortäuschung dieser Straftat belehrt und anschließend in die Diensträume der Bundespolizei geführt. Die Frau reagierte provokativ und wehrte jegliche Kommunikation ab. Somit konnte leider nicht erörtert werden, warum die Frau diese Aussage tätigte.

Währenddessen versuchte die Deutsche sich aus den Diensträumen zu entfernen, dies blieb jedoch nicht unbemerkt. Nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft entschied diese in Absprache mit der Bundespolizei die in Leipzig wohnende Frau vom Flug nach Singapur auszuschließen. Anschließend wurde ein Bericht an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gefertigt, die den Sachverhalt bewerten und weitere Maßnahmen veranlassen wird.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Titelbild: Symbolbild © Andrey Burstein – shutterstock.com

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