Kanton Waadt: Fall Ruiz zugunsten der Angeklagten abgeschlossen

Von August 2010 bis Juli 2014 arbeitete Rebecca Ruiz für das Departement für Ausbildung, Jugend und Kultur (DFJC) im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Prävention und zum Management von Unhöflichkeiten in den Schulen des Kantons Waadt.

Die Einhaltung des Gesetzes über die Anzahl der aufeinanderfolgenden Verträge und ihre kumulative Dauer wurde im Dezember 2018 in den Medien und im März 2019 durch eine strafrechtliche Verurteilung in Frage gestellt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen unlauteren Verwaltung öffentlicher Interessen.

Der Grosse Rat und der Staatsrat tauschten ebenfalls Fragen und Antworten zu diesem Fall aus. Am Ende seiner Untersuchung schloss der Generalstaatsanwalt das Verfahren ab, da er der Ansicht war, dass weder eine Verletzung der Interessen des Kantons noch ein unrechtmässiger Vorteil nachgewiesen worden war, obwohl die Waadtländer Vorschriften klar und wissentlich verletzt worden waren.

Im Hinblick auf ein Anfang der 2000er Jahre begonnenes Projekt zur Problematik der Gewalt und Belästigung an Schulen wurde Rebecca Ruiz in ihrer Eigenschaft als Kriminologin zwischen 2010 und 2014 mit einem grossen Forschungsprojekt zur Prävention und zum Umgang mit Unhöflichkeiten an Waadtländer Schulen betraut. Das DJFC und der Forscher waren durch fünf aufeinanderfolgende befristete Verträge (contrats de durée déterminée, CDD) verbunden, die insgesamt vier Jahre lang vertraglich geregelt waren. Die Gesamtlaufzeit von vier Jahren entspricht zwar der einschlägigen kantonalen Gesetzgebung, diese begrenzt jedoch die Anzahl solcher Verträge auf maximal vier. Es wurde die Hypothese eines fünften Scheinvertrags aufgestellt, der Rebecca RUIZ unrechtmässig und ad personam begünstigen sollte und dessen Titel nicht der Realität entsprach.

Die Staatsanwaltschaft prüfte alle Unterlagen im Zusammenhang mit den fraglichen Verträgen und hörte sieben Personen an, darunter die ehemaligen und derzeitigen Staatsrätinnen Anne-Catherine Lyon und Rebecca Ruiz. Die Untersuchung ergab, dass die Waadtländer Vorschriften über befristete Arbeitsverträge im vorliegenden Fall eindeutig und wissentlich verletzt wurden. Der letzte Vertrag, in dem eine Lehrtätigkeit beschrieben wurde, die Rebecca Ruiz nicht ausübte, ermöglichte es ihr jedoch, ihren Auftrag mit dem von ihr erwarteten Bericht abzuschliessen. Dieser Bericht bildete die Grundlage des Systems, das dann gemäss ihren Schlussfolgerungen und Vorschlägen eingeführt wurde.

Die Untersuchung ergab, dass, obwohl im Vertrag ein Lehrauftrag erwähnt wurde, Rebecca Ruiz‘ Besetzung anderer Aufgaben in keiner Weise zu Lasten der Lehre ging. Obwohl das Verfahren als solches höchst fragwürdig ist, hat es daher weder dem Staat Schaden zugefügt noch dem Betroffenen einen unrechtmässigen Vorteil verschafft.

Die Tatsache, dass Rebecca Ruiz im Juni 2013 ihre Mission nicht abgeschlossen hatte, ist ihr in keiner Weise zuzuschreiben. Jede andere Lösung als der inkriminierte Vertrag hätte für den Staat zusätzliche Kosten verursacht, die sich nicht beziffern lassen, ohne die mögliche Verzögerung bei der Fertigstellung der Arbeiten zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurden die Interessen des Staates nicht ungerecht gehandhabt.

Der fünfte Vertrag schließlich gab Rebecca Ruiz die Möglichkeit, einen Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, der mit dem Mutterschaftsurlaub der mit unbefristeten Verträgen eingestellten Staatsbediensteten identisch ist; ihre Situation wurde im Vergleich zu den Leistungen, die im System der befristeten Verträge vorgesehen sind, verbessert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Folgen als unrechtmässiger Vorteil für den Arbeitnehmer oder als Nachteil für den beschäftigenden Staat im strafrechtlichen Sinne dieser Konzepte betrachtet werden sollten.

Die Untersuchung wird daher durch eine Schliessungsanordnung abgeschlossen, deren Kosten vom Staat getragen werden.

Die Staatsanwaltschaft wird sich zu diesem Fall in der vorliegenden Form nicht äussern.

 

Quelle: Kantonspolizei Waadt
Titelbild: N.Vector Design / shutterstock.com

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