Kanton Aargau: Nach Hundebissen - Beschwerde von Hundehalterin abgelehnt

Der kantonale Veterinärdienst hatte im Januar 2019 gegen eine Hundehalterin aus der Region Seetal einschränkende Massnahmen zur Führung von Hunden im öffentlichen Raum verfügt:

Aufgrund mehrerer Vorfälle mit Hundebissverletzungen wurde angeordnet, dass sie beziehungsweise von ihr beauftragte Drittpersonen nicht mehr als einen Hund gleichzeitig führen dürfen und dabei eine kurze Leine von maximal einem Meter verwenden müssen.

Unter anderem wurde auch untersagt, Hunde an einer Kutsche, an einem Pferd oder an einem Fahrrad zu führen. Die Hundehalterin hatte gegen diese Verfügung des kantonalen Veterinärdienstes Beschwerde eingereicht.

Der Regierungsrat hat diese an der Sitzung vom 11. März 2020 abgewiesen. Er kam bei seiner Beurteilung zum Schluss, dass die vom kantonalen Veterinärdienst verfügten Massnahmen gesetzeskonform, verhältnismässig und im öffentlichen Interesse notwendig sind.

 

Quelle: Kanton Aargau, Staatskanzlei
Titelbild: Symbolbild © Taras Verkhovynets – shutterstock.com

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