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Jugendliche halten sich nicht an Corona-Verordnung – über 20 Einsätze

Waldshut-Tiengen (östlicher Landkreis). Weit über 20 Einsätze, weil sich überwiegend Jugendliche in der Öffentlichkeit versammelten, gab es über das vergangene Wochenende, 20. – 22.03.2020, in Albbruck, Lauchringen, Waldshut und Tiengen, Klettgau, Wutöschingen, Stühlingen und Jestetten. Der angetroffene Personenkreis zeigte sich gegenüber den Einsatzkräften einsichtig und verließ die Örtlichkeiten ohne Widerrede.

In den Gemeinden Wutöschingen, Jestetten und Klettgau wurden drei Geschäfte (zwei Frisöre, ein sonstiges Geschäft) und eine Gaststätte geschlossen. Gegen die Inhaber wurde Ermittlungen eingeleitet.

Nach Hohentengen zu einer privaten Feierlichkeit wurde die Polizei in der Nacht zum Sonntag, 22.03.2020, gegen 00:35 Uhr, gerufen. Bürger hatten sich über die laute Musik beschwert. Eine Familie hatte sich in einer großen Runde (ca. 12 Personen) getroffen. Die Musik wurde ausgeschalten. Ob die Sensibilisierung bezüglich Corona Anklang fand, darf nach Einschätzung der Polizeibeamten vor Ort allerdings bezweifelt werden.

In der Nacht zum Sonntag, 22.03.2020, gegen 04:00 Uhr, ging ein Hinweis auf eine Party an einer Grillhütte bei WT-Waldshut ein. Bei Eintreffen der Polizei flüchteten die Partygäste, vier von ihnen konnten gestellt werden. In der Hütte fanden sich synthetische Drogen, welche beschlagnahmt wurden. Die Angetroffenen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren äußerten sich nicht. Gegen Sie wurden Strafverfahren eingeleitet.

Bad Säckingen (westlicher Landkreis)

Im westlichen Landkreis ging die Polizei zahlreichen Hinweisen und Beschwerden der Bevölkerung nach und überwachte die Vorschriften der Corona-Verordnung. In Bad Säckingen und Wehr wurden Jugendliche aus einem Parkhaus, von einem Spielplatz und aus einem Park verwiesen. In Wehr wurde der Kontakt zu einem Geschäftsinhaber gesucht, der über ein Mischsortiment verfügte. Der Inhaber schloss nach dem Gespräch sein Ladengeschäft. In Wehr kam es am Samstagmittag, 21.03.2020, zu einem Streit zwischen einem Kunden und dem Sicherheitsdienst eines Einkaufsmarktes. Grund war, dass der Kunde den Eingangsbereich nach seinem Einkauf nicht verlassen wollte und auch den Abstand zu anderen unterschritt. Die Polizei erteilte dem 53-jährigen einen Platzverweis, der Marktleiter sprach ein Hausverbot aus.

 

Quelle: Polizeipräsidium Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Heiko Kueverling – shutterstock.com

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