Bundesanwaltschaft legt Tätigkeitsbericht 2019 vor

Wie aus ihrem Tätigkeitsbericht 2019 hervorgeht, gewinnt die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft (BA) mit nationalen und internationalen Partnern zunehmend an Bedeutung.

Eine starke Vernetzung ist unabdingbar für eine wirksame Bekämpfung moderner Kriminalitätsformen.

Per Ende 2019 waren bei der BA insgesamt 395 (Vorjahr: 407) Strafuntersuchungen hängig und 501 (456) Vorabklärungen. Im Berichtsjahr überwies die BA dem Bundesstrafgericht 17 (10) Anklagen, 7 (1) Anklagen im abgekürzten Verfahren sowie 23 (13) Strafbefehle als Anklage im ordentlichen Verfahren und stellte 228 (170) Strafbefehle aus. Zudem wurden 2019 von der BA und dem Bundesstrafgericht Vermögenseinziehungen / Ersatzforderungen in der Gesamthöhe von CHF 324 (791) Millionen verfügt.

Weil im Zeitalter grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten und Geldflüsse fast alle Verfahren eine internationale Dimension aufweisen, nimmt die Bearbeitung von internationalen Rechtshilfeersuchen kontinuierlich zu: Per Ende 2019 waren insgesamt 317 (313) Rechtshilfeverfahren hängig. 248 (223) Rechtshilfeersuchen wurden abgeschlossen und 244 (233) neue Rechtshilfeersuchen wurden angenommen.

Fälle im Interesse der Öffentlichkeit

Bei der BA waren per Ende 2019 insgesamt mehr als 700 Strafuntersuchungen und Rechtshilfeverfahren hängig. Die umfangreichsten, aufwändigsten und öffentlichkeitswirksamsten Fallkomplexe waren auch im Berichtsjahr erneut die Untersuchungen im Zusammenhang mit Petrobras-Odebrecht, 1MDB und Fussball. In den Komplexen Petrobras-Odebrecht und Fussball konnten 2019 erste Anklagen erhoben werden, ebenso in den Bereichen Völkerstrafrecht und Cyberkriminalität.

Wichtige Anklagen wurden auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung erhoben. Zudem hat die BA die Einziehung namhafter Deliktsbeträge erwirkt, insbesondere zur Restitution an geschädigte natürliche oder juristische Personen. So wurden beispielsweise im Komplex Petrobras-Odebrecht bis Ende 2019 insgesamt mehr als CHF 400 Millionen an Brasilien zurückerstattet. Und 2019 wurden im Rahmen von Geldwäscherei-Ermittlungen im Zusammenhang mit Usbekistan CHF 130 Millionen zur Restitution eingezogen.

 

Quelle: Bundesanwaltschaft
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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