Unbekannte schlägt Reisende ins Gesicht – Fahndung mit Bild
Dortmund/Essen. Nach einer begangenen Körperverletzung und Sachbeschädigung am 15. Dezember 2019 in einem Regionalexpress zwischen Dortmund und Essen, sucht die Bundespolizei nun im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung nach der bislang unbekannten Tatverdächtigen.
Die Bundespolizei wurde am 15. Dezember 2019 über eine Körperverletzung im RE11 zwischen Dortmund Hbf. und Essen Hbf. informiert.
Eine bislang unbekannte Tatverdächtige soll einer Reisenden ins Gesicht geschlagen und dabei ebenfalls ihre Brille beschädigt haben. Die Frau habe mit weiteren Reisenden nach eigenen Angaben kurz vor dem Halt am Essener Hauptbahnhof die Zugtoilette aufsuchen wollen. Sie hätte die unbekannte Frau gebeten, zur Seite zu rücken, um den Weg frei zu machen, da sie den Gang versperrte. Dieser Bitte sei sie jedoch nicht nachgekommen. Die Frau ging daraufhin weiter und rempelte die Unbekannte an. Diese sei dann aufgesprungen und habe der Frau an den Hals gegriffen.
Eine weitere Frau schritt ein und wurde unmittelbar von der unbekannten Tatverdächtigen heftig mit der Faust in das Gesicht geschlagen, dabei wurde ebenfalls deren Brille beschädigt. Am Essener Hauptbahnhof sei die unbekannte Frau dann mit weiteren Begleitpersonen aus dem Zug gestiegen. Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ein.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen sucht die Bundespolizei nun mit Lichtbild nach der bislang unbekannten Frau und fragt: wer kann Angaben zur Tathandlung im RE11 gegen 20.40 Uhr am 15. Dezember 2019 und/oder zur gesuchten Frau auf dem Foto machen? Hinweise bitte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 an die Bundespolizei oder jede andere Polizeidienststelle.
Update vom 17.04.2020 – 13:23
Rücknahme Öffentlichkeitsfahndung
Bundespolizei hat Gesuchte vernommen.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen, suchte die Bundespolizei mit Lichtbild nach einer Frau, die am 15. Dezember 2019 im RE11 zwischen Dortmund und Essen eine Körperverletzung begangen haben soll.
Die auf dem Fahndungsbild abgebildete Frau erkannte sich selbst und begab sich am heutigen Morgen (17. April) sofort zur Bundespolizei, um den dargestellten Sachverhalt aufzuklären.
Im Rahmen einer durchgeführte Vernehmung konnte sie glaubhaft versichern, dass sie nicht an der Körperverletzung beteiligt war.
Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Titelbild: FooTToo – shutterstock.com