Kanton Zürich: Strafuntersuchung gegen Remo Stoffel abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich für qualifizierte Wirtschaftskriminalität hat die Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung und weiterer Delikte abgeschlossen und Remo Stoffel durch Strafbefehl mit einer bedingten Freiheitsstrafe bestraft.

Die Strafuntersuchung wurde durch eine Strafanzeige des kantonalen Steueramts Zürich im Oktober 2016 ausgelöst und umfasste nebst dem Vorwurf von Urkundenfälschungen auch jenen von Steuerbetrügen.

Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Betrieb der Avireal AG durch die Ability AG. Der Kauf hatte am 28. April 2005 stattgefunden.

Die Staatsanwaltschaft kam im Rahmen ihrer Untersuchung zum Schluss, dass die Zwischenbilanz der Avireal AG vom 30. Juni 2005, sowie eine im Jahr 2009 verwendete Bankbestätigung nicht korrekt waren und gewisse Urkunden bis Ende 2006 unterdrückt wurden. Diese Sachverhalte wurden von Remo Stoffel trotz teilweise bevorstehender Verjährung anerkannt. Dafür wurde er von der Staatsanwaltschaft nun wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden durch Strafbefehl mit 180 Tagen Freiheitsstrafe bestraft, die bedingt zu vollziehen sind.

Die Steuerbehörden des Kantons Zürich und Remo Stoffel haben sich mittlerweile über die Steuerfolgen der Transaktion vom 28. April 2005 geeinigt, was zu substanziellen Steuerzahlungen führte. Eine Kaution von 20 Millionen Franken ging direkt von den Straf- an die Steuerbehörden.

Ein entlastendes amtliches Gutachten sowie die Einigung zwischen dem Steueramt und Remo Stoffel waren unter anderem Grundlage, dass die Staatsanwaltschaft die restlichen Untersuchungsgegenstände wegen weiteren vorgeworfenen Urkundendelikten sowie Steuerbetrugs eingestellt hat. Sowohl der Strafbefehl wie auch die Einstellungsverfügung sind rechtskräftig.

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Titelbild: Billion Photos – shutterstock.com

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