Kanton Aargau: Befristete Maskenpflicht an der Oberstufe Sins
In Zusammenhang mit einem Schullager der zweiten Oberstufe der Schule Sins kam es zu einem lokalen Ausbruch des neuen Coronavirus mit bisher 28 positiv getesteten Personen.
Da sich der Ansteckungsort der Infizierten nicht mehr ausschliesslich auf das Schullager zurückführen lässt und auch das Schulgelände als wahrscheinlicher Ansteckungsort in Frage kommt, hat die Kantonsärztin eine dreiwöchige Maskenpflicht zur Unterbrechung weiterer Infektionsketten angeordnet.
Die infizierten Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren befinden sich zu Hause in Isolation. Sie zeigen nur leichte Symptome. In der Folge mussten sich bisher über 130 Schülerinnen und Schüler, über 10 Lehrpersonen sowie über 60 familiäre und ausserschulische Kontaktpersonen in die zehntägige Quarantäne begeben.
Grundsätzlich gelten Kinder im Vor- oder Schulalter untereinander gemäss Bundesamt für Gesundheit nicht als enger Kontakt, wenn keine Häufung von Fällen vorliegt. Diese Häufung ist im Fall der Oberstufe Sins aber gegeben, weshalb der Kantonsärztliche Dienst sowie das Contact Tracing Center Quarantäne-Massnahmen angeordnet haben.
Maskenpflicht als weitergehende Massnahme
Die Ergebnisse des Contact Tracing deuten auf gute Bedingungen für die Übertragung des neuen Coronavirus während des Schullagers hin (geringer Abstand über längere Zeit in geschlossenen Räumen und Fahrzeugen). Die meisten Ansteckungen lassen sich auf das Lager zurückführen. Es liegen aber Ansteckungen vor, die nicht auf diese Aktivität zurückgeführt werden konnten und im schulischen oder privaten Umfeld liegen müssen. Nach Prüfung der vorliegenden Informationen hat die Kantonsärztin Dr. Yvonne Hummel in Absprache mit dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) entschieden – analog der Fälle an der Kantonsschule Wettingen – eine dreiwöchige Maskenpflicht für die Oberstufe Sins zu erlassen. Die Maskenpflicht gilt ab heute Dienstag, 15. September 2020, bis und mit Sonntag, 4. Oktober 2020, für das Schulareal respektive für alle sich auf dem Schulareal bewegenden Personen.
Die Erfahrungen mit der befristeten Maskenpflicht an der Kantonsschule Wettingen waren positiv. Durch Quarantäne, Maskenpflicht sowie eine wahrscheinlich erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Abstands- und Hygieneregeln wurden an der Schule in Wettingen keine weiteren Ansteckungen beobachtet. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe kennen die Maske zudem aus dem öffentlichen Verkehr, wo die Maskenpflicht ab 12 Jahren gilt.
Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Masken ist Aufgabe der Gemeinden und wird in den ersten Tagen vom Kanton sichergestellt.
Quelle: Kanton Aargau
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