Zoll beschlagnahmt über eine halbe Million Euro Bargeld
Krefeld. Über eine halbe Million Euro Bargeld versuchte ein 44-jähriger Bulgare am 02. September 2020 bei der Einreisekontrolle auf der Bundesautobahn 61 am Zoll vorbei nach Deutschland einzuschmuggeln.
Er habe nichts anzumelden, erklärte der Reisende aus den Niederlanden den nachfragenden Zöllnern bei der Kontrolle. Um seiner Auskunft noch mehr Nachdruck zu verleihen, holte er aus seinem Rucksack sein Portemonnaie hervor und zeigte dabei auf ein paar darin befindliche 50-Euro-Scheine. Zudem führte der Bulgare aus, nur bei seiner Schwester in Belgien gewesen zu sein.
Die dennoch zunehmende Nervosität des Bulgaren veranlasste die Zöllner aber trotz aller Beteuerungen genauer hinzuschauen. Dabei konnte im Fond des Fahrzeugs ein speziell hergerichteter Metallkasten mit geheimer Verriegelung aufgespürt und 300.000 Euro sowie 200.000 britische Pfund entdeckt werden.
Doch damit nicht genug. Bei der anschließenden Überprüfung der Personaldokumente stellte sich heraus, dass gegen den mutmaßlichen Schmuggler auch noch ein Haftbefehl vorlag.
Die Zöllner stellten das gesamte Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche sicher. Der mutmaßliche Schmuggler wurde ins nahegelegene Polizeigewahrsam gebracht. Wegen der fehlenden Anzeige des Bargeldes leiteten die Zöllner ein Bußgeldverfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krefeld die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Essen und des Landeskriminalamtes aus Nordrhein-Westfalen übernommen.
Zusatzinformation
Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls überwacht. Mitgeführte Bar- und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen auf Befragen mündlich angezeigt werden. Reisende, die der Aufforderung nicht oder nicht vollständig nachkommen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Ziel der Anzeigenpflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
Quelle: Hauptzollamt Krefeld
Bildquelle: Hauptzollamt Krefeld