Mann auf der Straße getötet – 36-jähriger Tunesier schuldunfähig

Tuttlingen. In dem Verfahren wegen des Verdachts des Mordes am 15.09.2020 in Tuttlingen hat die von der Staatsanwaltschaft Rottweil in Auftrag gegebene Begutachtung ergeben, dass bei dem Beschuldigten nach dem vorläufigen Ergebnis des Sachverständigen aufgrund einer krankhaften seelischen Störung von einer Schuldunfähigkeit im Sinn des § 20 StGB auszugehen ist.

Infolge dieses Ergebnisses wurde der bestehende Haftbefehl von dem Amtsgericht Rottweil aufgehoben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil wurde Unterbringungsbefehl erlassen, durch den die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde. Die Ermittlungen zu dem Tatgeschehen dauern weiterhin an.

Meldung vom 15.09.2020 – 17:00:

Kriminalpolizei ermittelt wegen Verdacht eines Tötungsdelikts

Tuttlingen. Wegen des Verdachts eines möglichen Tötungsdeliktes ermittelt die Kriminalpolizeidirektion Rottweil, nachdem am heutigen Dienstag, um 05.38 Uhr, in der Hermannstraße ein 52-jähriger Mann tot auf einem Gehweg liegend aufgefunden worden ist.

Beamte der Kriminalpolizei nahmen nach der Feststellung des Toten sofort die Ermittlungen auf und führten eine umfangreiche Spurensicherung im Bereich der Hermannstraße durch.

Der tot aufgefundene Mann wurde zuletzt um 05.24 Uhr lebend im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs in Tuttlingen gesehen.

Personen, die zur fraglichen Zeit Verdächtiges beobachtet haben oder sonst sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Tuttlingen, Tel. 07461/941-0, zu melden.

Zur Aufklärung der Tat wurde eine Sonderkommision eingerichtet.

Hinweis der Redaktion: Bei dem Beschuldigten handelt es sich laut nrwz.de um einen 36-jährigen Tunesier. Laut den Ermittlungsbehörden ist der Mann bereits mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten und anderer Straftaten in Erscheinung getreten. Er befand sich aufgrund des Verdachts des versuchten Totschlags bis zum 8. Juli in U-Haft. In diesem Verfahren erfolgte eine Begutachtung des Beschuldigten.

„Nach dem Ergebnis der Begutachtung waren die Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringung nicht gegeben“, so die Staatsanwaltschaft und die Polizei. Auf Nachfrage bei der Polizei hat sich ergeben, dass damit eine Überprüfung auf eine psychische Erkrankung gemeint war.

Auch der dringende Tatverdacht eines versuchten Tötungsdeliktes habe nach einer weiteren Vernehmung nicht aufrechterhalten werden können. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Untersuchungshaft lagen dadurch ebenfalls nicht mehr vor, weshalb der Haftbefehl durch das Amtsgericht Rottweil aufgehoben wurde. (Quelle: nrwz.de, Bericht vom 17.09.2020)

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Rottweil und Polizeipräsidium Konstanz
Titelbild: Petair – shutterstock.com

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