Wölflinswil AG: Ansprechen von Kindern hatte harmlosen Hintergrund - Hinweise
Wenn Kinder von Unbekannten angesprochen werden, löst dies stets Verunsicherung aus. Meist bleiben die Meldungen ungeklärt. Ein aktueller Fall aus Wölflinswil zeigt, dass solche Vorfälle harmlose Hintergründe haben können.
Erzählen Kinder davon, von einem Unbekannten ins Auto gelockt worden zu sein, löst dies bei allen Beteiligten verständlicherweise grosse Beunruhigung aus.
Das Bedürfnis der Eltern ist nachvollziehbar, die Umstände geklärt zu wissen und andere zu warnen. Ergänzend zu Informationen der Schule scheinen private Warnhinweise auf Sozialen Medien ein geeignetes Mittel zu sein. Solche bergen aber das Risiko, dass sich Warnungen unkontrolliert verbreiten. Über die betroffene Region hinaus steigert dies die Verunsicherung zusätzlich, führt zu weiteren Meldungen und kann sogar zur Folge haben, dass Unbeteiligte unter Verdacht fallen.
Die Polizei befasst sich regelmässig mit solchen Meldungen in all ihren Ausprägungen. Sie nimmt diese stets ernst und führt im Rahmen der sich bietenden Möglichkeiten Ermittlungen durch. In den meisten Fällen bleiben die tatsächlichen Hintergründe unklar.
Von einem Automobilisten angesprochen wurden letzte Woche in Wölflinswil auch zwei Geschwister. Wie die beiden Primarschüler ihrer Mutter berichteten, hätte ein Mann angeboten, sie nach Hause zu fahren. Richtigerweise meldete die Mutter den Vorfall der Polizei. Da von einem blauen Skoda die Rede war, hielt diese die Augen nach solchen Autos offen und führte auch Kontrollen durch.
Gleichzeitig machte die Geschichte im Dorf die Runde. Davon erfuhr schliesslich auch jener Einwohner, der die Kinder tatsächlich angesprochen hatte. Wie der ältere Mann der Polizei glaubhaft darlegen konnte, hatte er den Kindern ohne böse Absichten angeboten, sie in seinem Auto zu ihrem abgelegenen Wohnort zu führen.
Zum Phänomen des verdächtigen Ansprechen von Kindern hält die Kantonspolizei Aargau generell folgende Punkte fest:
• Schilderungen von Kindern sind grundsätzlich ernst zu nehmen und der Polizei zu melden. Diese leitet sofort Ermittlungen ein und führt Kontrollen durch.
• Eltern sollen auch die Schule verständigen. In Absprache mit der Polizei prüft diese die geeignete Information sämtlicher Schüler und deren Eltern.
• Zurückhaltung ist bei privaten Warnmeldungen auf Sozialen Medien angezeigt. Gänzlich zu verzichten ist auf haltlose Verdächtigungen und Vermutungen.
• Eltern sollen ihre Kinder immer wieder auf die allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit Erwachsenen und Fremden hinweisen. Sachlich, ohne Angst zu machen.
• Ohne triftigen Grund sollten Erwachsene darauf verzichten, fremde Kinder auf der Strasse anzusprechen.
• Übergriffe auf Kinder in dieser Form bilden die Ausnahme. Eher birgt heute das Internet gewisse Risiken, dass
• Personen in krimineller Absicht mit Kindern in Kontakt treten.
Quelle: Kapo AG
Bildquelle: Kapo AG