Illegale Bauhelfer ausgewiesen und Strafverfahren eingeleitet

Heilbronn. Da sich zwei Arbeiter im Alter von 26 bzw. 35 Jahren ohne die erforderlichen Papiere im Land aufgehalten haben und beide unerlaubt einer Beschäftigung nachgegangen sind, müssen sie auf Anordnung der Ausländerbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall in ihr Heimatland ausreisen.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen von Wohn- und Geschäftsräumen eines 56-jährigen Bauunternehmers im Landkreis Schwäbisch Hall am 1. Dezember stellte der Zoll die beiden Männer ukrainischer Herkunft fest, die für den Beschuldigten Bauhelfertätigkeiten ausgeführt haben.

Die Durchsuchungsmaßnahmen waren von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Verdachts der Mindestlohnunterschreitung im Baugewerbe veranlasst worden. Die beiden Arbeiter waren nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland für ausländische Arbeitskräfte erforderlich ist. „Den beiden war somit lediglich ein touristischer Aufenthalt, nicht jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet,“ so der Einsatzleiter von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Tauberbischofsheim über den fachlichen Hintergrund.

Gegen die beiden Arbeiter wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts mit unerlaubter Arbeitsaufnahme eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und nach durchgeführten Vernehmungen zunächst an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Schwäbisch Hall übergeben. Den Bauunternehmer, der die Beschäftigung der Männer während der Maßnahme einräumte, erwarten auch noch Anzeigen wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen und die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 7.400 Beschäftigten im Einsatz.

 

Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn

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