Cyber-Präventionskampagne der Polizei geht weiter - Thema Grooming

Am 1. Dezember 2020 wird die nationale Cybercrime-Präventionskampagne „Und Sie? Hätten Sie Ja gesagt?“ („Et vous? Vous auriez dit oui?“) zum Thema „Grooming“ (Anlocken von Minderjährigen unter falschem Namen im Internet, zu sexuellen Zwecken) fortgesetzt.

Die Schweizer Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) beraten gemeinsam die Bevölkerung über das richtige Verhalten, um die Gefahren dieses Verbrechens mit seinen potenziell dramatischen Folgen zu vermeiden.

2019 haben die kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikräfte der Schweiz gemeinsam mit der SKP eine landesweite Präventionskampagne gestartet, die die Öffentlichkeit für die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Internetnutzung sensibilisieren soll. Im Rahmen dieser Kampagne wurden drei Videoclips von jeweils ca. einer Minute Länge über Kleinanzeigenbetrug, Romantikbetrug und Geldkuriere in den Medien und in sozialen Netzwerken verbreitet. Diese nationale Präventionskampagne wird auch in diesem Jahr rund um drei Themen fortgesetzt. Nach einem ersten Teil der Kampagne, der sich mit Sextortion befasst, und einem zweiten Teil der Kampagne, der sich falschen Unterstützungsbetrügereien widmet, wird am 1. Dezember 2020 der dritte und letzte Teil der Kampagne, diesmal zum Thema Grooming (Kinderfängerei), gestartet. Sie schliesst damit die ersten beiden Jahre ab, die der Prävention von Cyberbetrug und -kriminalität gewidmet waren.



Dieser Teil der Kampagne zielt darauf ab, die Öffentlichkeit für die Gefahren zu sensibilisieren, die mit einer Form der virtuellen Kriminalität verbunden sind, bei der Erwachsene Minderjährigen über ein elektronisches Kommunikationsmittel sexuelle Angebote machen. Grooming (Pädophilie) liegt vor, wenn böswillige Erwachsene soziale Netzwerke, Diskussionsforen oder Videospielseiten nutzen, um junge Menschen auf den Missbrauch vorzubereiten, indem sie oft vorgeben, gleichaltrig zu sein wie sie. Ein Groomer ködert also Kinder und Jugendliche über das Internet. Er gibt ihnen das Gefühl, jemand ganz Besonderes zu sein, und bereitet sie so darauf vor, sexuellen Missbrauch an ihnen zu begehen. Die tragische Geschichte von Christine, die einem Sexualstraftäter erlaubte, sich ihrer Tochter Lea im Internet zu nähern und sie dann zu missbrauchen, soll die vier allgemeinen Tipps der Kampagne zum Verhalten im Internet vermitteln, um das Risiko zu minimieren, Opfer von Cyber-Stalking zu werden:

Vertrauen Sie niemals jemandem, den Sie nur über das Internet kennen.

  • Geben Sie niemals Passwörter und offizielle Dokumente (Reisepass, Führerschein usw.) weiter.
  • Geben Sie niemals Fotos oder intime Informationen heraus.
  • Leisten Sie niemals Anzahlungen, ohne sich von der Zuverlässigkeit Ihres Gesprächspartners überzeugt zu haben.

Wenn es im Rahmen eines Grooming-Prozesses zu sexuellem Missbrauch kommt, muss dieser gemeldet werden. Dazu sollten Sie zur nächsten Polizeidienststelle gehen und eine Strafanzeige erstatten.

 

Quelle: Kantonspolizei Genf
Titelbild: Symbolbild / snob / shutterstock

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