Kanton ZH: Terrorismus-Bekämpfung - Regierungsrat unterstützt neues Bundesgesetz
Der Regierungsrat spricht sich für das am 13. Juni zur Abstimmung gelangende Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus aus.
Die Terrornetzwerke sind international vernetzt, davon ist die Schweiz – und besonders der Kanton Zürich – betroffen. Die im Gesetz vorgesehenen Mittel sind für die kantonalen Vollzugsbehörden entscheidend, um die grösstmögliche Sicherheit gewährleisten zu können.
Der Kanton Zürich setzt bereits seit längerem auf ein entschiedenes, koordiniertes Vorgehen gegen den Extremismus. Dazu gehören insbesondere auch die 2015 gebildete Sonderkommission (Soko) Master und die „Brückenbauer“ der Kantonspolizei, die im engen Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Kulturen stehen.
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zu Bekämpfung von Terrorismus stellt ein weiteres wichtiges Element dar, um terroristische Aktivitäten im In- und Ausland besser erkennen und verhindern zu können. Es stärkt und vervollständigt die präventivpolizeilichen Schutzmassnahmen bei der Terrorismusbekämpfung. Eine Ablehnung hätte zur Folge, dass den Sicherheitsorganen wichtige Mittel vorenthalten würden, die der Abwehr von Gefahren für die innere und äussere Sicherheit dienen.
Gerade in urban geprägten Regionen würde sich dies besonders negativ auswirken. Aktivitäten dschihadistisch motivierter Kreise konzentrieren sich vornehmlich auf Städte und Vorstädte. So existiert im Kanton Zürich bekanntermassen ein extremistisches Milieu, das international vernetzt ist. Mehrere Personen aus diesem Umfeld sind mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Die polizeiliche Überwachung solcher Personen ist äusserst aufwändig und mit den bis anhin vorhandenen Mitteln nicht lückenlos möglich.
„Die im Gesetz vorgesehenen Mittel sind für den Kanton Zürich entscheidend, um die grösstmögliche Sicherheit gewährleisten zu können“, hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr im Namen der Zürcher Regierung fest. Der Regierungsrat spricht sich in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und den deutlichen Mehrheiten im National- und Ständerat für die Vorlage aus, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommt.
Quelle: Kanton Zürich
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