Bundesamt für Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die Auflagen für Luftfahrtunternehmen über das Anrecht auf Zeitnischen (Slots) erleichtert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2021 in Kraft.
Bislang haben Luftfahrtunternehmen ihr Anrecht auf Zeitnischen – so genannte Slots – auf europäischen Flughäfen verloren, wenn sie diese nicht zu mindestens 80% nutzten. Diese Regelung galt bis zur Corona-Pandemie. Die neue „EU-Slot-Verordnung“ lässt den Luftfahrtunternehmen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitnischen.
Bei der Flugsicherheit steht es Flugbetrieben in Zukunft frei, bisherige Trainings und Überprüfungen durch ein Ausbildungsprogramm (Evidence Based Training Program) zu ersetzen. Dieses Programm basiert auf Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Es hat zum Ziel, die Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten unter Berücksichtigung einer Reihe von Kompetenzen zu entwickeln und zu beurteilen, statt die Leistung bei einzelnen Ereignissen oder Manövern zu messen.
Bei der Luftsicherheit werden Waren auf dem Luftweg in die EU neu bereits vor dem Verlad in ein Luftfahrzeug einer ersten Risikoanalyse unterzogen und nicht erst beim Ausladen an der Destination. Ausserdem übernimmt die Schweiz weitere Vorschriften zur Steigerung der Effizienz im Flugverkehrsmanagement (ATM) mit dem Ziel, die Präzision der Anflugrouten sowie die Pistensicherheit zu verbessern.
Der Bundesrat hat die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. August 2021 in Kraft.
Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bildquelle: Flughafen Zürich