Zur weiteren Bewältigung der Krise soll das Covid-19-Gesetz zum Teil verlängert werden
An seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Bundesrat über die mittelfristige Strategie zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie beraten. Dabei hat er festgestellt, dass einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zur Bewältigung der Pandemie unter Umständen noch länger gebraucht werden könnten.
Er hat darum entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament die Verlängerung einiger Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Eine entsprechende Botschaft soll bis Ende Oktober vorliegen. Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covidzertifikat (Artikel 6a) bis Ende 2022 in Kraft und vom heutigen Entscheid nicht betroffen. Doch die meisten Bestimmungen des Gesetzes laufen Ende 2021 aus. Mit ihrer Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die betroffenen Instrumente verfügt, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Ohne die gezielte Verlängerung der Geltungsdauer von einigen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes könnte sich die Handlungsfähigkeit des Bundesrates bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr als erheblich eingeschränkt erweisen.
Quelle: Der Bundesrat
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