01. Oktober 2021

Mofa-Fahrer (23) nach Kollision mit Toyota-Fahrer (43) schwer verletzt

Mettmann. Am gestrigen Donnerstag, den 30.09.2021, gegen 17:25 Uhr, wurde ein 23-jähriger Mofa-Fahrer an der Einmündung Beethovenstraße / Loewestraße bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Er befuhr mit seinem Mofa die Beethovenstraße in Fahrtrichtung Hochdahler Straße. Ein 43-jähriger Toyota-Fahrer befuhr die Beethovenstraße in Gegenrichtung. An der Einmündung bog der Mofa-Fahrer nach links in die Loewestraße ab und übersah dabei den entgegenkommenden PKW des 43-jährigen. Trotz des Versuches des PKW-Fahrers auszuweichen, kam es zum Zusammenstoß mit dem Mofa-Fahrer.

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Feuerwehr rettet eingeklemmten Fahrer aus Elektro-Kabinenroller

Grevenbroich. Am Donnerstagnachmittag (30.9.) gegen 17:45 Uhr wurden Kräfte der Feuerwehr Grevenbroich zu einem Einsatz auf einem Friedhof im Stadtteil Frimmersdorf alarmiert. Dort war es zu einem Unfall mit einem Elektro-Kabinenroller gekommen, bei dem dessen Fahrer eingeklemmt wurde. Die Einsatzkräfte fanden an der Einsatzstelle das auf der Seite liegende Kleinfahrzeug, sowie dessen darunter teilweise eingeklemmten Fahrer vor. Der Mann wollte kurz vorher aus seinem Kabinenroller aussteigen, hatte aber vergessen, diesen gegen Wegrollen zu sichern. Daraufhin setzte sich dieser ungewollt in Bewegung, rollte einen kleinen Abhang hinunter, kam am dortigen Denkmal zum Stehen und kippte anschließend mit der rechten Seite gegen eine Thujahecke. Dabei wurde der Fahrer im Fußbereich zwischen der geöffneten Seitentür und seinem Kabinenroller eingeklemmt.

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Luzern / Kriens LU: Bauwagen-Dorf im Schlund – Strafanzeige

Auf dem Areal Hinterschlund in Kriens haben sich vergangenes Wochenende rund 20 Menschen in einer alternativen Wohnform vorübergehend niedergelassen. Die Städte Kriens und Luzern stimmen ihr Vorgehen gemeinsam ab. Die Stadt Luzern reicht Strafanzeige ein. Das Land gehört der Stadt Luzern, befindet sich aber auf Krienser Stadtgebiet zwischen der überdachten Autobahn und dem Kuonimatt-Quartier. Der Bezug des Grundstücks erfolgte weder angekündigt noch bewilligt.

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