Kanton Appenzell Innerrhoden: Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022

Ab dem 1. April 2022 müssen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h und mit einer Tretunterstützung bis 45km/h auch am Tag mit Licht unterwegs sein.

Die Lichtpflicht ist erfüllt, wenn bei guten Sichtverhältnissen vorne ein weisses ruhendes Licht eingeschaltet ist.

Damit werden die E-Bikes von den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden wesentlich besser wahrgenommen. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen brauchen E-Bikes ein ruhendes weisses Vorder- und ein ruhendes rotes Rücklicht.

Die Lichter müssen fest am E-Bike angebracht werden, wobei bei E-Bikes bis 25km/h auch Lichter mit Klickverschluss als fest angebracht gelten. Bei E-Bikes bis 45km/h muss eine typengenehmigte Motorfahrradbeleuchtung angebracht sein.

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist meistens eine öffentliche Strasse und somit gilt die Lichtpflicht auch dort.

 

Quelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

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