Kanton Appenzell Innerrhoden: Lichtpflicht für E-Bikes ab 1. April 2022
Ab dem 1. April 2022 müssen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h und mit einer Tretunterstützung bis 45km/h auch am Tag mit Licht unterwegs sein.
Die Lichtpflicht ist erfüllt, wenn bei guten Sichtverhältnissen vorne ein weisses ruhendes Licht eingeschaltet ist.
Damit werden die E-Bikes von den entgegenkommenden Verkehrsteilnehmenden wesentlich besser wahrgenommen. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen brauchen E-Bikes ein ruhendes weisses Vorder- und ein ruhendes rotes Rücklicht.
Die Lichter müssen fest am E-Bike angebracht werden, wobei bei E-Bikes bis 25km/h auch Lichter mit Klickverschluss als fest angebracht gelten. Bei E-Bikes bis 45km/h muss eine typengenehmigte Motorfahrradbeleuchtung angebracht sein.
Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist meistens eine öffentliche Strasse und somit gilt die Lichtpflicht auch dort.
Quelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden