Vorschussbetrug: Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?
Die Schweizer Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) schliessen sich zur Prävention von Betrug und Cyberkriminalität zusammen.
Am 5. April 2022 wird der zehnte Teil der nationalen Kampagne zur Prävention von Cyberbetrug „Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?“ wird dem Vorschussbetrug bei Lieferungen gewidmet sein. Die Schweizer Polizei und die SKP koordinieren sich so, um sowohl Käufer als auch Verkäufer auf Kleinanzeigen-Websites angesichts dieser immer weiter verbreiteten Betrügereien zur Vorsicht zu mahnen.
Dieser Spot ist der zehnte Teil einer 2019 begonnenen Zusammenarbeit zwischen den Schweizer Kantons-, Regional- und Stadtpolizeien und der SKP. Es ist auch das erste Video der Kampagne 2022, die wie ihre Vorgänger aus insgesamt drei einminütigen Spots bestehen wird, die jeweils einem aktuellen cyberkriminellen Phänomen gewidmet sind. So hatte sich die Kampagne 2021 beispielsweise mit den Problemen des Nude Sharing, des Betrugs mit gefälschten Wohnungen und des Betrugs auf Investitionsplattformen befasst.
„Und Sie? Hätten Sie ja gesagt?“
Dieser erste Teil der Kampagne 2022 widmet sich also einer ganz bestimmten Art von Betrug, nämlich dem Vorschussbetrug. In solchen Fällen schlagen die Betrüger vor, eine Ware zu kaufen, die das Opfer auf einer Kleinanzeigen-Website oder in sozialen Netzwerken zum Verkauf angeboten hat. Sobald das Geschäft „abgeschlossen“ ist, geben die Betrüger an, dass sie die Ware über einen Drittanbieter an ihren Bestimmungsort bringen wollen. Sie übernehmen dann auch die Rolle dieses Unternehmens und nehmen Kontakt mit dem zukünftigen Opfer auf. Unter dem Vorwand verschiedener Kosten und Verzögerungen verlangen sie vom Opfer eine Zahlung, um die Lieferung der Ware freizugeben. So können die gezahlten Beträge manchmal Zehntausende von Franken übersteigen. Das Opfer befindet sich in der paradoxen Situation, dass es für den Verkauf seines Eigentums bezahlt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der gesamte Austausch online oder per Telefon stattfindet. Das Opfer sieht den Käufer oder den Spediteur nie physisch.
Die Geschichte des 35-jährigen Christian überträgt einen typischen Fall von Vorauszahlungsbetrug in die reale Welt. Christian möchte nämlich sein Klavier verkaufen. Eines Morgens steht ein Käufer vor seiner Tür und erklärt ihm, er sei interessiert. Sehr schnell schlägt der Käufer vor, ein Transportunternehmen zu nutzen, und beruhigt Christian mit der Aussage, dass dies sehr sicher sei. Erleichtert, dass er das Klavier nicht selbst liefern muss, stimmt Christian zu. Der Spediteur erscheint mehrmals bei ihm, holt das Instrument aber nie ab. Unter verschiedenen Vorwänden verlangt er von Christian eine Gebühr, damit er das Klavier endlich abfahren sehen kann. Nach der dritten Forderung wird Christian stutzig und zögert, den Spediteur zu bezahlen. Christian ist fest entschlossen, sein Klavier loszuwerden, und stimmt trotzdem zu…
In Wirklichkeit waren der Käufer und der Lieferant ein und dieselbe Person, nämlich ein Betrüger. Christian wurde Opfer eines Betrugs mit Vorauszahlung der Lieferkosten und zahlte schliesslich eine beträchtliche Summe, um sein Klavier im Internet zu verkaufen. Sein Klavier bleibt bei ihm zu Hause.
- Verlassen Sie sich nie auf eine Person, die Sie nur aus dem Internet kennen.
- Zahlen Sie nie im Voraus, wenn Sie einen Gegenstand verkaufen.
- Wenn Sie E-Mails erhalten, achten Sie auf die Absenderadresse und klicken Sie nicht auf dubiose Links. Sie könnten sonst Opfer von Phishing werden.
- Übermitteln Sie niemals Bank- oder Kreditkarteninformationen, Passwörter oder persönliche Dokumente.
- Wenn Sie Opfer geworden sind, sperren Sie Ihre Kreditkarten und erstatten Sie bei Ihrer Polizei Strafanzeige.
Generell gilt, dass ein übereifriger oder zu entgegenkommender Käufer immer Ihr Misstrauen wecken sollte. Ziehen Sie ein persönliches Treffen mit dem Käufer vor. Wenn der verkaufte Gegenstand geliefert werden muss, überwachen Sie die Lieferung selbst und beauftragen Sie einen vertrauenswürdigen Spediteur.
Quelle: Kapo Neuenburg
Titelbild: Symbolbild (© Rachata Teyparsit – shutterstock.com)