Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit soll ein Bundesamt werden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 beschlossen, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt zu überführen.
Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, bis Ende 2022 Vorschläge auszuarbeiten, wie das Amt ausgestaltet und in welchem Departement es angesiedelt werden soll.
Die Bedeutung der Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark zugenommen. Der Bundesrat hat bereits 2019 mit der Schaffung des NCSC, das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt ist, einen wichtigen Grundstein gelegt. Seither hat sich das NCSC stark weiterentwickelt. Neben dem Ausbau der technischen Fachstelle, dem GovCERT, wurde eine Anlaufstelle für Meldungen von Cybervorfällen aus der Bevölkerung und Wirtschaft aufgebaut sowie ein Schwachstellen-Management etabliert.
Mit rund 40 Mitarbeitenden nimmt das NCSC Kernaufgaben beim Schutz der Schweiz vor Cyberbedrohungen wahr. Es unterstützt Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und bei der Bewältigung von Vorfällen, betreibt die nationale Anlaufstelle für Fragen zur Cybersicherheit für Bevölkerung und Wirtschaft und ist vom Bundesrat als zentrale Meldestelle bei der Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe vorgesehen.
Wachsende Bedeutung der Cybersicherheit
Mit der steigenden Bedeutung der Cybersicherheit werden auch die Aufgaben des NCSC umfangreicher und wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb geprüft, wie das NCSC künftig als eigenständige Organisation geführt werden kann. Er hat dabei verschiedene Optionen wie die Auslagerung des NCSC aus der zentralen Bundesverwaltung, einen gemeinsamen Betrieb mit den Kantonen oder eine Umgestaltung des NCSC in eine Public-Private Partnership analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass Cybersicherheit als staatspolitisch wichtige Aufgabe auch weiterhin direkt durch eine Bunderätin oder einen Bundesrat geführt werden soll. Er will das NCSC zudem stärken und daraus ein Bundesamt für Cybersicherheit schaffen.
Entscheid über Ausgestaltung und Zuordnung bis Ende 2022
Mit dem Grundsatzentscheid für ein Bundesamt hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Ende 2022 auszuarbeiten, wie das künftige Bundesamt ausgestaltet werden soll und Vorschläge zu entwickeln, in welchem Departement es angesiedelt werden wird. Der Bundesrat wird dann auf diesen Grundlagen die entsprechenden Entscheide treffen.
Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © ProleR – shutterstock.com