Liechtenstein: Strafverschärfung bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. Mai 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend eine Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet.
Ziel dieser Vorlage ist es, durch die Ausweitung der Strafrahmen bei Tatbeständen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie dem Besitz von kinderpornografischem Material strengere Strafen zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Motion beauftragte der Landtag die Regierung im Juni 2021, das Strafgesetzbuch abzuändern und dem Landtag eine Gesetzesvorlage vorzulegen, wonach Missbrauchsdelikte von Kindern und Jugendlichen sowie Kinderpornografie zukünftig härter bestraft werden. Zur Umsetzung dieser Motion hat die Regierung einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, der bei den Tatbeständen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen (§ 205 StGB) und dem Kinderpornografietatbestand (§ 219 StGB) entsprechend höhere Strafrahmen vorsieht.
Flankierend dazu soll mit weiteren Anpassungen die gänzlich bedingte Strafnachsicht im Falle einer Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 200 StGB) oder des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 205 StGB) ausgeschlossen werden. Somit hat der/die nach diesen Delikten verurteilte Straftäter/Straftäterin jedenfalls eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe zu verbüssen.
Ebenfalls erhöht werden sollen die Tagessätze bei Geldstrafen. Anstelle der seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahre 1989 unverändert gebliebenen Tagessatzhöhe von mindestens CHF 10 und höchstens CHF 1’000 sollen diese gemäss Regierungsvorlage neu mit mindestens CHF 20 und höchstens CHF 5’000 festgesetzt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Juli 2022.
Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
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