Kanton Glarus: Die Waldbrandgefahr bleibt gross

Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr weiterhin als gross. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe bleibt verboten.

Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer und Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet.

Die Waldbrandgefahr ist gross

Feueraktivitäten im Freien bergen momentan ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die Niederschläge der letzten Tage sind lokal unterschiedlich ausgefallen und vermögen den heissen und trockenen Bedingungen der letzten Wochen kaum entgegenzuwirken. Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation bleibt somit im Wald und in Waldesnähe gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem grösseren Waldbrand führen. Die Wetterprognosen für die kommenden Tage sind mehrheitlich trocken mit warm bis heissen Temperaturen.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bestehen. Das Abbrennen von Feuerwerk sowie Himmelslaternen, Höhenfeuer und Räumungsfeuer bleiben im ganzen Kanton untersagt. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.

Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:

  • Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald mindestens 50 Meter)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton)
  • Kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton)
  • Keine Höhenfeuer entfachen (ganzer Kanton)
  • Keine Räumungsfeuer in der Land- und Forstwirtschaft (ganzer Kanton)
  • Kein Wegwerfen von Raucherwaren

Lage wird wöchentlich neu beurteilt

Es sind kaum nennenswerte Niederschläge in Sicht. Die Waldbrandgefahr bleibt gross. Die Abteilung Wald und Naturgefahren und die glarnerSach beurteilen die Lage im Verlauf der nächsten Woche neu.

Weitere Informationen und Verhaltensregeln zum Thema Waldbrandgefahr sind auf der Website www.gl.ch/waldbrandgefahr publiziert.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © TSN52 – shutterstock.com

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