Kanton Luzern: Wasserentnahmen nur noch an wenigen Gewässern möglich

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sind die Wasserstände der Gewässer ausserordentlich tief. Dies ist an vielen Gewässern eine Bedrohung für alle Wasserlebewesen, insbesondere für die Fische.

Bewilligungen für die Bewässerung müssen an jenen Gewässern widerrufen werden, deren Pegelstände unter ein kritisches Mass gesunken sind.

Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, sind bewilligungspflichtig. Seit letzter Woche sind Wasserentnahmen nur noch aus Bächen und Seen möglich, wo es die Wasserstände zulassen. Dies ist beispielsweise am Vierwaldstättersee, an der Reuss und am Sempachersee der Fall, die zwar tiefe, aber zurzeit noch ausreichende Wasserstände aufweisen.

Je nach Entwicklung der Wetterlage in den nächsten Tagen müssen erteilte Entnahmebewilligungen für alle weiteren Gewässer, die einen zu tiefen Wasserstand aufweisen, widerrufen werden. Die Dienststelle Umwelt und Energie informiert die Betroffenen schriftlich. Der Bezug von Wasser für die Bewässerung über die örtliche Wasserversorgung ist mit den zuständigen Organen unbedingt vorgängig abzusprechen. Die Zuständigkeit liegt im Kanton Luzern bei der örtlichen Wasserversorgung, beziehungsweise bei der Gemeinde. Generell ist ein haushälterischer Umgang mit dem Wasser angesichts der aktuellen Trockenheit angezeigt.

Tiefe Pegel beeinträchtigen Fische

Dass viele Gewässer zu wenig und zu warmes Wasser führen, ist eine ernsthafte Bedrohung für alle Wasserlebewesen, insbesondere aber für die Fische. Lokale Gewitter vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Die kantonale Fischereiaufsicht der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat deshalb in dieser Woche mit Notabfischungen in vielen Gebieten des Kantons Luzern begonnen, etwa im Entlebuch, im Napfgebiet und in der Agglomeration Luzern.

Die Fischpächterinnen und -pächter sind gebeten, ihre Bäche weiterhin zu beobachten und bei unmittelbarer Gefahr selbstständig die bedrohten Fische mit Feumer und Kessel zu retten und in weniger gefährdete Gewässerabschnitte zu bringen. Die kantonale Fischereiaufsicht der Dienststelle Landwirtschaft und Wald kann aus Ressourcengründen nur in Notfällen Unterstützung leisten.

 

Quelle: Kanton Luzern
Titelbild: Symbolbild © Vector Tradition – shutterstock.com

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