Einführung der neuen Schweizer Passfamilie
Am 31. Oktober 2022 ist die Einführung der neuen Schweizer Passfamilie vorgesehen. Während das Design rundum erneuert wird, bleiben die Funktionalität und das Ausstellungsverfahren unverändert.
Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum eingetragenen Datum gültig.
Das Design des Schweizer Passes ist rund 20 Jahre alt. Zuletzt war er im Jahr 2006 mit der Einführung der Biometrie an die damaligen Sicherheitsstandards angepasst worden. Die aktuellen Sicherheitsstandards machen nun eine Erneuerung der Schweizer Passfamilie notwendig.
Der Schweizer Pass erscheint weiterhin im bekannten roten Einband. Neu wird zusammen mit den 26 Kantonen auch die „fünfte Schweiz“, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer repräsentiert, auf einer der Visaseiten vertreten sein.
Alle bisher ausgestellten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Gültigkeitsdatum. Für diejenigen Personen, die den Pass im neuen Design wünschen, muss ein Termin für die Erfassung der biometrischen Daten bei den Passstellen und den zuständigen Schweizer Vertretungen im Ausland ab dem 31. Oktober 2022 vereinbart werden.
Das Ausstellungsverfahren bleibt identisch. Die Personalisierung und der Versand des Passes wird wie bisher durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sichergestellt. Kombinationen von Pass und Identitätskarte können weiterhin bestellt werden und setzen sich aus den jeweils aktuellen Ausweisen zusammen.
Die neue Schweizer Passfamilie besteht aus dem ordentlichen Pass, dem Diplomatenpass, dem Dienstpass, dem Reiseausweis („Flüchtlingspass“) und dem Pass für ausländische Personen, die in der Schweiz leben. Ein Notpass im neuen Design wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt und den aktuellen provisorischen Pass ersetzen.
Quelle: Bundesamt für Polizei
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