Bulle FR: Nutzer von E-Trottinette angezeigt – Erinnerung an die Regeln

Am Montagnachmittag führte die Kantonspolizei in der Stadt Bulle eine Kontrolle der Fahrer und Fahrerinnen von E-Trottinette durch. 4 Personen fuhren ohne den erforderlichen Führerausweis oder das erforderliche Alter.

Sie werden bei der zuständigen Behörde angezeigt. Erinnerung an die Regeln für die Nutzung dieses Fahrzeugtyps.

Am Montagnachmittag, 17. Oktober 2022, führte die Kantonspolizei in der Stadt Bulle eine Kontrolle der Fahrer und Fahrerinnen von E-Trottinette durch. Fünf Minderjährige (2 Mädchen und 3 Jungen) im Alter von 13 bis 15 Jahren wurden auf ihren privaten Elektrofahrzeugen angehalten. Die drei ältesten waren nicht im Besitz des erforderlichen Führerausweises und die beiden anderen hatten das erforderliche Alter für den Erwerb des Führerausweises noch nicht erreicht.

Zwei weitere E-Trottinett-Fahrer, die auf dem Trottoir unterwegs waren, wurden angehalten und sanktioniert.

Die Jugendlichen werden beim Jugendgericht angezeigt.

Diese Kontrollen sind Teil der Präventionskampagne „Behalten Sie Ihre Sicherheit im Auge“ der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem ASS, die daran erinnert, dass jeder und jede Akteurin und Akteur der eigenen Sicherheit ist.

Zur Erinnerung:

Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?

  • Das E-Trottinett ist einem Leicht-Motorrad gleichgestellt uns muss auf dem Radstreifen oder Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren.
  • Seine Geschwindigkeit ist auf 20km/h begrenzt.
  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen.
  • Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer ständigen Beleuchtung vorne vorgeschrieben.

Welchen Führerausweis muss man besitzen?

  • Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist obligatorisch (14 – 16 Jahre).
  • Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren verboten.
  • Ab 16 Jahren ist ein Führerausweis nicht mehr erforderlich.

Für weitere Informationen : Elektrofahrzeuge, Trendfahrzeuge: – TCS Schweiz

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg

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