Kanton Wallis: Sirenentest vom Mittwoch 1. Februar 2023 (Video)

Der jährliche Sirenentest wird schweizweit am Mittwoch, den 1. Februar 2023 durchgeführt. Im Ereignisfall können Sirenen zuverlässig alarmieren, vorausgesetzt, sie funktionieren richtig.

Aus diesem Grund werden die Sirenen regelmässig kontrolliert. Die Sirenen bilden nach wie vor das Kernelement im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung, auch wenn die Behörden heute Meldungen via Internet und mit der Applikation „Alertswiss“ verbreiten können.

Ein Netz von 326 stationären Sirenen ist für die Übermittlung des Allgemeinen Alarms im Wallis verantwortlich. Davon können 159 gleichzeitig für den Wasseralarm eingesetzt werden. Bis Ende März 2023 werden sechs Sirenen im Kanton durch neuere Modelle ersetzt werden.
Das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz (KABS) sorgt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt, den Gemeinden und den Betreibern von Stauanlagen dafür, dass die Sirenen auf dem neusten technischen Stand sind und betriebsbereit gehalten werden. Am Mittwoch, den 1. Februar 2023 wird schweizweit die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet – sowohl die Sirenen des Allgemeinen Alarms wie auch des Wasseralarms. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.

Um 13.30 Uhr wird das Zeichen Allgemeiner Alarm ausgelöst: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von der Dauer einer Minute. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle (Internetseite und App) eine Test-Alarmmeldung verbreiten. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.

Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen befinden sich auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und iOS-Systeme. Sie kann im Google Play Store und im App Store von Apple heruntergeladen werden.



 

Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kanton Wallis

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