Kanton Luzern: Sirenentest 2023 – Luzerner Zivilschutz zieht positive Bilanz

Die Alarmierung der Bevölkerung im Kanton Luzern ist sichergestellt. Beim diesjährigen Sirenentest wurden 198 von 199 stationären Sirenen überprüft. In Willisau konnte eine Sirene wegen Umbauarbeiten am Schulhaus nicht getestet werden.

Lediglich eine stationäre Sirene im ganzen Kanton funktionierte nicht, und zwar in Udligenswil. Bei den mobilen Sirenen versagte eine von 136 ihren Dienst. Die Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern wird in den kommenden Tagen die genauen Fehlerquellen ermittelt und beheben.

Die ersten Sirenen wurden um 13:30 Uhr durch die Einsatzleitzentrale der Luzerner Polizei ausgelöst. Eine Viertelstunde später erfolgte die zweite Auslösung ab dem geschützten Führungsstandort des Kantonalen Führungsstabs in Nottwil. Die mobilen Alarmierungen wurden durch die zuständigen Feuerwehren sichergestellt. Auf die Auslösung am Sirenenstandort und den Horchtest vor Ort wurde in diesem Jahr verzichtet. Die elektronische Überwachung des Tests erfolgte durch die Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern. Im Rahmen des Sirenentests 2023 wurde parallel die Alarmierung per Alarm-App „Alertswiss“ überprüft.

Bei einem Alarm richtig reagieren

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Kanäle von „Alertswiss“ zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu benachrichtigen.

Bleiben Sie informiert

Mit „Alertswiss“ bleibt man zu jeder Zeit bestens informiert. Auf nutzerfreundliche Art gibt es via App und Webseite detaillierte Informationen zum Ereignis und den Verhaltensanweisungen. Die App „Alertswiss“ gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Die App kann man im Google Play Store und im App Store von Apple downloaden. Weitere Hinweise und Verhaltensempfehlungen findet man auf der Webseite des Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Titelbild: Symbolbild © Big Joe – shutterstock.com

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