Stadt Zürich ZH: Rücksichtsvolles Miteinander weiterhin als Ziel am Uetliberg

Das Bezirksgericht Affoltern hat im letzten Herbst einen Bussentscheid gegen zwei Mountainbiker aufgehoben. Sie waren angezeigt worden, weil sie am Uetliberg auf unbefestigten Wegen fuhren.

Da sich das Gericht zum kantonalen Waldgesetz äusserte, wartet die Stadt nun für weitere Schritte die Beurteilung durch den Kanton ab. Für die Stadt bleiben ein rücksichtsvolles Miteinander aller Erholungsuchenden und der Schutz der Natur vorrangige Ziele in den Wäldern.

Der Uetliberg wird von Mountainbikenden zum Teil sehr intensiv genutzt. Das Waldgesetz des Kantons Zürich sieht Waldstrassen und Waldwege zum Befahren mit Fahrrädern vor. Bei der Definition befahrbarer Wege ging die Stadt Zürich genauso wie der Kanton davon aus, dass es sich dabei um befestigte Wege handelt, also keine Trampelpfade. Aufgrund eines TV-Beitrags verzeigte Grün Stadt Zürich 2020 zwei Mountainbiker, die auf unbefestigten Wegen fuhren. Die Biker erhoben Einsprache gegen den Strafbefehl und das Bezirksgericht Affoltern kam Ende 2022 zum Schluss, dass sie für ihr Verhalten nicht gebüsst werden können.

Umsetzung in der Praxis noch offen

Das Urteil räumt ein, dass im Wald sowohl das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG) als auch das kantonale Waldgesetz zur Anwendung kommen. Im SVG wird unter anderem festgehalten, dass Wege, die sich für das Befahren mit Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, nicht befahren werden dürfen. Das Gericht legte die Befahrbarkeit eines Wegs aber weiter aus als bisher. Sie habe sich einerseits durch den technischen Fortschritt der Mountainbikes verändert und hänge andererseits auch von den individuellen Fähigkeiten der Mountainbikenden ab.

Wie diese Auslegung umgesetzt werden soll, liegt nun beim Kanton. Die Stadt als Waldbesitzerin wird die weitere Entwicklung des Mountainbike-Verkehrs im Wald beobachten und analysieren, welche Wege eines besonderen Schutzes bedürfen und welchen Einfluss das auf die Signalisation hat.

Weiterhin verboten bleibt das Befahren der mit allgemeinen Fahrverboten belegten Strassen und Wegen, das Befahren von Rückegassen (einzig zur Waldbewirtschaftung genutzte Fahrspuren) sowie das Fahren abseits von Strassen und Wegen. Ebenso verboten ist das Befahren von Pfaden oder Trails, die durch illegales Befahren in der Vergangenheit entstanden sind.

Schutz der Natur, konfliktarmes Nebeneinander

Die Wälder der Stadt Zürich, besonders jene am Uetliberg, werden intensiv zur Erholung genutzt. Mit dem Mountainbikekonzept und der Infrastruktur für den Mountainbikesport nimmt die Stadt Zürich eine Pionier-Rolle in der Schweiz ein. Für Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, muss der Wald für alle Nutzenden zugänglich bleiben: „Die Massnahmen der Stadt zielen darum auf eine Entflechtung der Nutzungen ab, um ein friedliches Neben- und Miteinander zwischen Bike- und Fussverkehr sowie Mensch und Natur zu ermöglichen.“ Dazu zähle auch, dass schmale Wege nicht breiter werden sollen, nicht übermässig abgetragen werden (Erosion) sowie Natur und Kulturgüter besonderen Schutz geniessen. Auch Beschilderungen im Wald möchte die Stadt gering halten. Grün Stadt Zürich empfiehlt darum weiterhin zum Schutz der Natur und für ein konfliktarmes Nebeneinander das Befahren schmaler Wege zu unterlassen und stattdessen die offiziellen Biketrails sowie befestigte Wege und Strassen zu benutzen.

 

Quelle: Stadt Zürich
Titelbild: Symbolbild © SevenMaps – shutterstock.com

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