Alkoholisierter E-Scooter-Fahrerin (46) nach Sturz schwer verletzt

Rheda-Wiedenbrück. (Mittwochabend 22.03.23, 21.45 Uhr) Verletzte sich im Bereich Fontaine Straße/ Am Rondell eine E-Sooter-Fahrerin beim einem Unfall. Ersten Ermittlungen nach stürzte die 46-jährige Rheda-Wiedenbrückerin, als sie in Höhe eines Fußgängerüberwegs vom Bordstein auf die Fahrbahn fuhr.

Dabei zog sie sich schwere Verletzungen zu. Mit einem Rettungswagen wurde sie in ein nahegelgenes Krankenhaus gefahren. Während der Unfallaufnahme wurde in der Atemluft der Frau Alkoholgeruch wahrgenommen. Im Krankenhaus wurde ihr eine Blutprobe entnommen.

Der 57-jährige Begleiter der 46-Jährigen war ebenfalls mit einem E-Scooter und alkoholisiert unterwegs. Da an seinem Gefährt kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Zudem wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Fahrt unter Alkoholeinfluss eingeleitet.

Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das heißt: Schon ab einem Promillewert von 0,3 riskiert man seine Fahrerlaubnis, wenn es während der Fahrt zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kommt. Zudem kommt die 0,3 Promillegrenze bei einem Unfall zum Tragen. Wer mit 0,5 – 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug oder wie hier einen E-Scooter führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das zieht in der Regel ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte im Flensburg nach sich. Eine Straftat liegt vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Für Fahranfänger gelten deutlich strengere Grenzen.

Ob man mit dem E-Scooter, dem Auto oder beispielsweise mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt. Alkoholisiert riskiert man nicht nur seine Gesundheit oder die anderer Menschen, sondern auch seine Fahrerlaubnis.

 

Quelle: Polizei Gütersloh
Titelbild: Symbolbild © Christian Mueller – shutterstock.com

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