Zentralschweizer Polizeikorps: Sicher in die Zweiradsaison

Mit den wärmer werdenden Temperaturen nehmen auch die Fahrten mit Fahrrädern und E-Bikes wieder zu. Damit der Start in eine unfallfreie Saison gelingt, gilt es einige Punkte zu beachten.

Bevor man sich nach den zurückliegenden Wintermonaten auf sein Fahrrad oder E-Bike setzt, geht es darum, sich selbst und sein Fahrzeug wieder fit zu machen.



Die Zentralschweizer Polizeikorps empfehlen, dabei Folgendes beachten:

  • Gut funktionierende Bremsen
  • Gute Reifen mit ausreichendem Druck
  • Saubere Bremsbeläge und Reflektoren
  • Funktionierende Beleuchtung
  • Gehen Sie es langsam an, die Fahrroutine vom letzten Saisonende dürfte gelitten haben

Zudem ist es ratsam, sich erneut mit den aktuellen Grundregeln, Verkehrssituationen aber auch die fahrzeugspezifischen Regeln vertraut zu machen. Der Knigge für und gegenüber Velofahrenden des Bundesamts für Strassen ASTRAS ist diesbezüglich sehr aufschlussreich.

Schützen Sie Ihren Kopf

Velohelme sind lediglich für die schnellen E-Bikes zwingend vorgeschrieben. Die Polizei empfiehlt aber auch den Lenkenden von Fahrrädern und langsamen E-Bikes dringend, immer einen Velohelm zu tragen. Um seine Schutzfunktion wahrzunehmen, muss er satt sitzen, ohne zu drücken oder zu wackeln.

Fahren Sie sichtbar

Im Vergleich zu einem Auto haben Velo- und E-Bike-Fahrende eine schmale Silhouette. Sie werden deshalb später wahrgenommen. Zudem können andere Verkehrsteilnehmende herkömmliche Fahrräder und E-Bikes auf den ersten Blick nicht unterscheiden. Das höhere Tempo der E-Bikes wird daher oft unterschätzt. Sichtbarkeit ist daher für eine sichere Fahrt zentral. Kleidung mit auffälligen Farben und Reflektoren tragen auch bei guten Lichtverhältnissen zu einer besseren Sichtbarkeit bei. Das Tragen von Leuchtwesten ist empfehlenswert. Auf dem E-Bike empfiehlt sich das Fahren mit Licht und das Tragen einer Leuchtweste – auch bei Tag.

Lichtpflicht: Für E-Bikes auch tagsüber

Seit dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Die Lichtpflicht ist erfüllt, wenn bei guten Sichtverhältnissen vorne ein weisses ruhendes Licht eingeschaltet ist (analog zu den Tagfahrlichtern bei PW, LKW, Motorrädern usw.). Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtbedingungen brauchen sowohl E-Bikes als auch Fahrräder ein ruhendes weisses Vorder- und ein ruhendes rotes Rücklicht.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Bildquelle: Kantonspolizei Obwalden

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