Kanton Glarus: Vorsicht „Schockanruf“

Bei der Kantonspolizei Glarus gingen in den vergangenen Tagen mehrere Meldungen aus Näfels, Mollis und Luchsingen wegen „Schockanrufen“ ein.

Mit sogenannten „Schockanrufen“ täuschen Telefonbetrüger eine Notfallsituation vor. Sie beunruhigen die Angerufenen mit einer Unfallgeschichte und erklären, dass eine nahestehende Person den Unfall verursacht oder diesen erlitten hat.

Sie geben an, von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch von einem Spital zu sein. Die Person am Telefon schildert, dass beispielsweise Ihre Tochter einen schweren Unfall erlitten oder diesen verursacht habe. Nun sei Hilfe dringend erforderlich. Sie sollen Geld oder andere Wertsachen bereitstellen. Damit soll eine Kaution für die bevorstehende Untersuchungshaft geleistet werden. Möglicherweise sollen auch Pflegekosten im Voraus bezahlt oder Versicherungsforderungen gedeckt werden.

Die Betrüger setzen bewusst auf das Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu schnellen Entscheidungen zu drängen.

So können Sie sich schützen:

Lassen Sie sich am Telefon nicht zu kurzfristigen und unüberlegten Entscheidungen verleiten, ganz egal, wie glaubwürdig eine Situation dargestellt wird. Polizei oder Staatsanwaltschaft verlangen niemals Bargeld oder Wertgegenstände von Ihnen, um eine Drittperson vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren. Auch ist die Behandlung eines Unfallopfers nie von einer vorherigen Anzahlung abhängig. Unterbrechen Sie den Anruf und erkundigen Sie sich direkt bei Ihren Familienangehörigen nach dem Wohlbefinden. Sie dürfen sich jederzeit an die Polizei wenden, wenn Sie keine beruhigenden Antworten erhalten.

 

Quelle: Kantonspolizei Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Glarus

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