A2P Gotthardpassstrasse, A2 Göschenen UR: Aufhebung Wintersperre und Ausfahrtsverlängerung

Vorbehältlich einer Verschlechterung der Strassenverhältnisse infolge der für Dienstag und Mittwoch prognostizierten Schneefälle wird am Mittwoch, 17. Mai 2023, 11 Uhr, am Gotthardpass die Wintersperre aufgehoben.

Gleichzeitig mit der Öffnung der Gotthardpassstrasse wird bei der Ausfahrt A2 Göschenen Fahrtrichtung Süd ein Pilotversuch einer saisonalen Ausfahrtsverlängerung gestartet.

Stockender Verkehr und Stau vor dem Gotthard-Nordportal führt schnell zu Ausweichverkehr auf die parallel verlaufende Kantonsstrasse. Mit der Öffnung des Gotthardpasses steht nun wiederum eine Alternative für den Nord-Süd-Verkehr zur Verfügung. Um den Ausweichverkehr durch die Ortschaft Wassen zu vermindern, welcher in Richtung Andermatt und Gotthardpass fährt, wird ein Pilotversuch für die Verlängerung der Ausfahrt A2 Göschenen bis zum Anschluss Wassen durchgeführt. Damit nutzen Verkehrsteilnehmende, die über die Gotthardpassstrasse fahren wollen, die verlängerte Ausfahrt, anstatt bei der Ausfahrt Wassen die Nationalstrasse zu verlassen.

Die Ausfahrtsspur Göschenen ist heute rund 1.7 Kilometer lang und beginnt auf der halben Strecke zwischen der Einfahrt Wassen und dem Südportal des Naxbergtunnels. Die temporär verlängerte Ausfahrtsspur Göschenen beginnt direkt nach der Einfahrt Wassen und wird somit rund 3 Kilometer lang sein.

Die Ausfahrtsverlängerung wird grundsätzlich nur in den Sommermonaten – parallel zur offenen Gotthardpassstrasse – betrieben. Sollte der Pass vorübergehend gesperrt werden oder im Ereignisfall und bei Baustellen im Bereich wird die temporäre Ausfahrtsverlängerung aufgehoben.

Der Pilotbetrieb wird mit der Öffnung der Gotthardpassstrasse starten und voraussichtlich bis Mitte August andauern. Während des Pilotbetriebes wird die Ausfahrtsverlängerung mittels Wechseltextanzeigen signalisiert, die dem Verkehr in Fahrtrichtung Süden erlaubt, die durchgezogene Linie des Pannenstreifens nach der Einfahrt Wassen zu überfahren. Ein Fahrstreifenwechsel in den verlängerten Ausfahrtsstreifen ist zulässig, wohingegen ein Wechsel vom Ausfahrtsstreifen auf die durchgehenden Fahrstreifen nicht gestattet ist.

Der Pilotbetrieb wird von der Kantonspolizei Uri und dem Bundesamt für Strassen ASTRA eng begleitet. Die aus dem Pilotbetrieb gewonnen Erkenntnisse werden in die Realisierung der definitiven saisonalen Ausfahrtsverlängerung Göschenen miteinbezogen. Die Überführung ins Definitivum, also die bauliche Umsetzung der Ausfahrtsverlängerung durch Anpassung der Markierung sowie durch die Montage von Signalportalen, wird voraussichtlich per Sommer 2024 erfolgen.

 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Titelbild: Symbolbild © FARBAI – shutterstock.com

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