Kanton St.Gallen: Polizeiliche Pflichteinsätze gewährleisten
Die Kantonspolizei St.Gallen stellt jeweils während den Sommermonaten, von der Hauptferienzeit bis zum Herbst, eine starke Zunahme von Einsätzen fest.
Im Weiteren kämpft die Kantonspolizei St.Gallen – wie alle Polizeikorps in der Schweiz – mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl von personellen Austritten.
Entsprechend muss sich die Kantonspolizei St.Gallen auf Pflichteinsätze fokussieren. Alle eingehenden Notrufe müssen durch die Frontmitarbeitenden jederzeit bearbeitet werden können. Es ist deshalb vor allem in der Zeit zwischen Mitte Juli bis Mitte Oktober von grösster Wichtigkeit, dass die Führungsmitglieder der einzelnen Regionen die Mitarbeitenden flexibel einplanen und einsetzen können.
Der Fachkräftemangel und überdurchschnittlich viele Kündigungen verlangen von der Kantonspolizei St.Gallen grösste Flexibilität. Hinzu kommt, dass die Arbeitsbelastungen in den einzelnen Regionen stark unterschiedlich und nicht konstant sind. Anders als im vergangenen Jahr, als die Polizeiführung über Voll- oder Teilschliessungen von Polizeistationen entschieden hat, werden die regionalen Polizeiführungen noch enger in diesbezüglich notwendige Entscheidungen eingebunden. So sollen die konkreten personellen Engpässe besser berücksichtigt und in den jeweiligen Polizeiregionen massgeschneiderte personelle Anordnungen ergriffen werden können. Die regionalen Polizeiführungen erhalten in diesem Zusammenhang vom Polizeikommando einen allgemeingültigen Rahmen mit der Bezeichnung möglicher Entlastungsmassnahmen zur Auswahl. Nach Rücksprache mit der Polizeiführung und den allfällig betroffenen Gemeindevertretern werden diese Massnahmen im gemeinsamen Einvernehmen umgesetzt.
Die Geschäftsleitung der Kantonspolizei St.Gallen hat sich mit diesen Massnahmen zum Ziel gesetzt, während der Zeit von Mitte Juli bis Oktober alle Pflichteinsätze zu erfüllen und möglichst optimal für die Anliegen der Bevölkerung da zu sein. So will die Kantonspolizei St.Gallen die jederzeitige Sicherheit garantieren und kann gleichzeitig den Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden gerecht werden und diesen Frei- und Ferientage ermöglichen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen