Kanton AI: Verkehrsanordnungen auf der Haslerstegstrasse - Widerruf
Gegen die am 25. Juli 2023 angeordneten Verkehrsanordnungen auf der Haslerstegstrasse wurden mehrere Rekurse erhoben. Es wurde unter anderem kritisiert, dass die schmale Strasse nicht für Mehrverkehr ausgerichtet sei.
Landesfähnrich Jakob Signer hat die Verkehrsanordnungen deshalb widerrufen.
Auf Antrag des Bezirksrats Schwende-Rüte verfügte Landesfähnrich Jakob Signer am 25. Juli 2023 die Aufhebung des bestehenden Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder auf der Haslerstegstrasse. Gleichzeitig verfügte er die vom Strasseneigentümer – dem Bezirksrat Schwende-Rüte – geforderte Gewichtsbeschränkung von 12t auf dem Teilstück der Haslerstegstrasse zwischen der Parzelle Nr. 1119, Bezirk Schwende-Rüte, bis zur Verzweigung Sonnenhalbstrasse/Haslerstegstrasse beim Brandersloch. Als zusätzliche Signalisationen wurden die Signale „Andere Gefahren“ und „Spazierweg“ angeordnet.
Gegen diese Verkehrsanordnungen erhoben innerhalb der Rechtsmittelfrist sechs natürliche Personen und eine juristische Person Rekurs bei der Standeskommission. Alle Rekurse verlangen mindestens die teilweise Aufhebung der Verkehrsanordnungen vom 25. Juli 2023. Von einzelnen Rekurrierenden wurden auch alternative Signalisationsvorschläge unterbreitet. Fast alle monierten, dass die Haslerstegstrasse nicht für Mehrverkehr geeignet und die Belastung mit dem bisherigen Verkehrsregime gerade noch tolerierbar sei. Landesfähnrich Jakob Signer und die vorberatende Signalisationskommission konnten der Argumentation der Rekurrierenden weitgehend folgen.
Nach eingehender Abwägung der Vor- und Nachteile entschloss sich Landesfähnrich Jakob Signer, die angefochtenen Verkehrsanordnungen vom 25. Juli 2023 zu widerrufen. Somit bleibt das bisherige Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder bestehen.
Quelle: Kanton Appenzell Innerrhoden
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