Soldansätze des Zivilschutzes werden an Armee angepasst
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Soldansätze des Zivilschutzes an diejenigen der Armee angepasst und damit leicht erhöht.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen und die dafür notwendige Änderung der Zivilschutzverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
Die Höhe des Soldes für Schutzdienstpflichtige orientiert sich am Sold der Armeeangehörigen. Weil im November 2022 die Soldansätze in der Armee erhöht wurden, bestehen heute Differenzen in der Entschädigung.
Aus Gründen der Gleichbehandlung hat der Bundesrat beschlossen, dass die Soldansätze im Zivilschutz jenen der Armee entsprechen. Diese Änderung der Zivilschutzverordnung führt dazu, dass die Soldansätze für den Zivilschutz leicht angehoben werden.
Bei den heutigen Beständen und Diensttagen führt die vorliegende Änderung der Zivilschutzverordnung zu zusätzlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr. Diese werden von der aufbietenden Stelle, im Normalfall die Kantone, getragen.
Quelle: Der Bundesrat
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