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Kanton St.Gallen: Regierung will Polizeigesetz modernisieren

Mit der Revision des Polizeigesetzes will die Regierung die präventive Polizeiarbeit regeln.

Die Vernehmlassung zur Ergänzungsbotschaft stiess weitgehend auf positives Echo. Einige Teilnehmende kritisierten die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung. Die Regierung will an der Einführung festhalten.

In der Sommersession 2023 wies der Kantonsrat den XIV. und XV. Nachtrag zum Polizeigesetz zurück und erteilte der Regierung Zusatzaufträge. Das Sicherheits- und Justizdepartement hat nun den Gesetzestext beim XIV. Nachtrag präzisiert und ergänzt. Dieser regelt das Bedrohungs- und Risikomanagement sowie den automatischen Austausch von Polizeidaten unter den Polizeibehörden.

Zudem nahm die Regierung auf Anregung der vorberatenden Kommission zwei weitere pendente Revisionen in die Ergänzungsbotschaft auf – die Regelung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (XVI. Nachtrag) sowie die Kostentragung bei Veranstaltungen, die ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt werden (XVII. Nachtrag). Um die Vorlage politisch möglichst breit abzustützen, führte das Sicherheits-und Justizdepartement zur Ergänzungsbotschaft eine weitere Vernehmlassung durch.

Inner- und interkantonale Polizeiarbeit stärken

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage grossmehrheitlich auf Zuspruch. Die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung stiess jedoch bei einigen Vernehmlassungsbeteiligten auf Kritik. Die Regierung möchte dennoch nicht auf die Einführung der Regelung verzichten. Die automatisierte Fahndung und Überwachung ist bereits in mehreren Kantonen sowie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Einsatz.

Ein Verzicht auf die Einführung der automatisierten Fahndung und Überwachung im Kanton St.Gallen würde die interkantonalen Bestrebungen zur Harmonisierung der Rechtsgrundlagen, zur Schliessung von bestehenden Datenlücken und zur Verbesserung der Interoperabilität unter den Kantonen sowie zwischen den Kantonen und dem Bund beeinträchtigen. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Kanton St.Gallen einen Mehrwert für eine wirkungsvolle inner- und interkantonale Polizeiarbeit sowie für die Verkehrssicherheit bringt.

„Predictive Policing“ auf andere Weise umsetzen

Einige Vernehmlassungsbeteiligte erachten die Streichung der Bestimmung zum „Predictive Policing“ als fragwürdig. Die Regierung hat sich jedoch mangels Notwendigkeit, mangels Handlungsbedarf und mangels technologischer Voraussetzungen für die Streichung der Bestimmung für das raumzeitbezogene „Predictive Policing“ entschieden.

Die Regierung anerkennt das „Predictive Policing“ als wichtiges Anliegen. Eine gesetzliche Grundlage erweist sich jedoch derzeit als nicht sinnvoll. Das personenbezogene „Predictive Policing“ setzt die Regierung durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gefährdereinschätzung im Rahmen des Bedrohungs- und Risikomanagements zur Verhinderung von Straftaten um.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession. Die Ergänzungsbotschaft und die Entwürfe der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter den Geschäftsnummern 22.22.23, 22.22.24, 22.23.08 und 22.23.09 abrufbar.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kanton St.Gallen

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