Stadt Zürich ZH: Verkehrsberuhigung und Aufwertung geplant
Mit der Öffnung der Kreuzstrasse für den Gegenverkehr werden die Kreuzbühl- und Falkenstrasse in der unmittelbaren Umgebung des Bahnhofs Stadelhofens vom motorisierten Durchgangsverkehr entlastet.
Der Regierungsrat hat die dafür notwendige Anpassung des kantonalen Richtplans gutgeheissen.
Mit dem geplanten vierten Gleis der SBB am Bahnhof Stadelhofen werden die Passagierzahlen gemäss Prognosen von heute circa 80 000 auf 130 000 pro Tag bis zum Jahr 2050 ansteigen. Das entspricht einer Zunahme um knapp zwei Drittel. Entsprechend werden auch die Fussgängerströme im Umfeld des Bahnhofs Stadelhofen stark zunehmen. Das stellt neue Ansprüche an den dortigen Stadtraum.
Um diesen künftigen Ansprüchen gerecht zu werden, sollen die Falken- und Kreuzbühlstrasse vom Durchgangsverkehr befreit und von kantonalen Hauptverkehrsstrassen zu kommunalen Strassen abklassiert werden. Die Strassenräume können dadurch neu aufgeteilt werden, was eine Aufwertung des Gebiets um den Bahnhof Stadelhofen Seite Seefeld ermöglicht. Auf den neu gewonnenen Flächen können Bäume gepflanzt und andere hitzemindernde Massnahmen umgesetzt sowie eine sichere und einfache Anbindung der Velovorzugsrouten an die geplante Velostation im „Haus zum Falken“ realisiert werden.
Durchgangsverkehr in beide Richtungen auf Kreuzstrasse
Der Durchgangsverkehr zwischen Kreuzplatz und Utoquai soll künftig über die Kreuzstrasse geführt werden. Diese ist heute eine Einbahnstrasse und soll künftig als Hauptverbindungsachse im Gegenverkehr betrieben werden. Die Einführung dieses Verkehrsregimes bedingt eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die entsprechende Teilrevision des kantonalen Richtplans gutgeheissen. Die öffentliche Auflage zur Teilrevision startet am 1. Dezember 2023 und dauert bis zum 15. März 2024. Über die Aufnahme des Vorhabens in den kantonalen Richtplan wird abschliessend der Kantonsrat entscheiden.
Die Richtplananpassung bildet die Grundlage für die Vorstudie zum Strassenbauprojekt des Tiefbauamts der Stadt Zürich. Das Bauprojekt wird nach den üblichen Verfahren gemäss Strassengesetz, einschliesslich detaillierten Machbarkeitsnachweisen und der Genehmigung durch den Regierungsrat, erarbeitet. Die Bevölkerung wird im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung einbezogen werden. Die bauliche Umsetzung ist nach heutigem Planungsstand frühestens ab 2031 möglich.
Quelle: Stadt Zürich Stadtkanzlei
Titelbild: Symbolbild © SevenMaps – shutterstock.com