Landespolizei Liechtenstein: Alkohol und dessen Auswirkungen
Gleichzeitig mit der Verkehrskampagne „Alkohol und dessen Auswirkungen“ werden durch die Landespolizei im Dezember vermehrt Verkehrskontrollen mit Hauptaugenmerk „Fahren in nicht fahrfähigem Zustand“ durchgeführt.
Wer gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen:
- Strafverfahren (Sanktionen: Busse oder Freiheitsstrafe)
- Administrativmassnahmen (Entzug des Führerausweises, Abklärung der Fahreignung)
Alkohol am Steuer – acht mögliche Auswirkungen
Die Kampagne der Landespolizei in Zusammenarbeit mit der Kommission für Unfallverhütung soll aufzeigen, dass Alkohol am Steuer nicht ungefährlich ist. Er mindert die Wahrnehmungsfähigkeit und Aufmerksamkeit, verursacht Gedächtnislücken, steigert die Risikobereitschaft, schränkt das Sichtfeld ein, stört die Motorik, verschlechtert die Konzentration und lässt Bilder doppelt sehen. Die Landespolizei appelliert an die soziale Verantwortung und die Einsicht der Fahrzeuglenkenden, nach dem Konsum von Alkohol auf das Lenken eines Fahrzeuges zu verzichten.
Quelle: Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Titelbild: Symbolbild © Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein