Angler verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Friedrichshafen. Am Vormittag des 7. Dezember 2023, stellten zwei Beamte der Wasserschutzpolizei Friedrichshafen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fest.
Den Beamten waren drei Angler am Ufer im Bereich der Seestraße aufgefallen. Sie wurden von den Polizisten kontrolliert, da für das Fischen eine offizielle Erlaubnis (Angelschein) vorhanden sein muss.
Diese Erlaubnis konnten alle drei vorweisen, allerdings tötete einer der Angler seine gefangenen Fische nicht unverzüglich und auch nicht fachgerecht. Das stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, weil die Tiere unnötig leiden.
Die Wasserschutzpolizei Friedrichshafen weist anlässlich dieser Kontrolle auf Folgendes hin: Angler müssen sich zwingend über die Vorgaben beim Fischen informieren und diese genau einhalten. Dieser Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Immer wieder erhielt die Wasserschutzpolizei Friedrichshafen in der vergangenen Zeit Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern auf solche und ähnliche Verstöße. Zudem werden Angelplätze stark verschmutzt zurückgelassen. Diesen Hinweisen geht die Polizei nach und Verstöße werden konsequent verfolgt.
Quelle: Polizeipräsidium Einsatz
Titelbild: Symbolbild © Andre Engelhardt – shutterstock.com