Kanton Zürich: Opferschutz wird gestärkt
Am 1. April 2024 treten die Änderungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz des Bundes in Kraft.
Das hat der Regierungsrat beschlossen. Das Gesetz bringt verschiedene Verbesserungen.
Das geänderte Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz bringt den Kanton Zürich in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einen weiteren Schritt vorwärts. Das geänderte Gesetz unterstreicht die zentrale Priorität, welche die Gewaltbekämpfung und der Opferschutz im Kanton Zürich besitzen.
Das Gesetz schreibt die – bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte – leistungsorientierte Finanzierung der Opferberatungsstellen fest. Zudem folgt das Gesetz den Vorgaben der Istanbul-Konvention sowie des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Schweiz muss gestützt auf diese Abkommen ein ausreichendes Angebot an Not- und Schutzunterkünften zur Verfügung stellen. Dieses Angebot besteht zwar bereits heute. Das Gesetz enthält neu jedoch eine ausdrückliche Verpflichtung.
Ausserdem schafft die Änderung die Möglichkeit, dass die Kantonale Opferhilfestelle nicht nur mit den anerkannten Beratungsstellen, sondern auch mit anderen Einrichtungen Verträge abschliessen kann. Die Erfahrung zeigt, dass der Kanton Zürich für den Vollzug des Opferhilfegesetzes neben den anerkannten Opferberatungsstellen auf weitere private Institutionen angewiesen ist.
Der Regierungsrat hat beschlossen, das – vom Kantonsrat einstimmig verabschiedete – revidierte Einführungsgesetz auf den 1. April 2024 in Kraft zu setzen. Das angepasste Gesetz ändert die Grundzüge der Opferhilfe im Kanton Zürich nicht. Es schafft aber verschiedene Verbesserungen.
Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com