Stadtpolizei Uster: Das Abbrennen von Feuerwerk ist erst an Silvester erlaubt

Wir erhalten bereits Meldungen, wonach schon Feuerwerk gezündet wird. Das Abbrennen von Feuerwerk ist erst an Silvester/Neujahr erlaubt.

Gerade Tiere leiden schon genug unter dem damit verbundenen Lärm.

Durch das illegale verfrühte Abfeuern von Feuerwerk wird das Jahresende erst recht zum Horror für alle Tiere.
Nehmt Rücksicht und seid fair – lieber bunt als laut!

Deshalb empfehlen wir, wie auf dem Bild, auf nicht knallende Vulkane, Sonnen usw. auszuweichen.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster

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