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Der Bundesrat schickt den Gesetzesentwurf für ein Hamasverbot in die Vernehmlassung

22.02.2024 |  Von  |  Beitrag, Schweiz

Die Hamas soll in der Schweiz verboten werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 beschlossen, den Entwurf der dafür nötigen Rechtsgrundlage in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Verbot schliesst auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen ein, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln.

Am 7. Oktober überfielen Kämpfer der Terrororganisation Hamas Israel. Die Kämpfer töteten fast 1200 Menschen aus Israel und aus anderen Staaten, darunter zwei Schweizer Staatsbürger. Bei dem terroristischen Angriff griff die Hamas gezielt die Zivilbevölkerung an. Die Hamas verschleppte fast 250 Kinder, Frauen und Männer als Geiseln. Derzeit befinden sich immer noch rund 130 Geiseln in den Händen der Hamas.

Als Reaktion auf diesen brutalen Angriff hat der Bundesrat am 11. Oktober 2023 erklärt, dass er die Hamas als terroristische Organisation einstuft. Im Dezember 2023 haben National- und Ständerat je eine gleichlautende Motion angenommen, die ein Verbot der Hamas fordert.

Der Entwurf des „Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen“ sieht vor, dass nebst der Hamas auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten sind. Der Bundesrat kann zudem Organisationen und Gruppierungen als terroristische Organisationen verbieten, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit ihr in Zielsetzung, Führung oder Mitteln übereinstimmen.

Verbot schafft Rechtssicherheit und wirkt präventiv

Das Verbot hat eine präventive und repressive Wirkung. Folgende Wirkungen sind bei einem Verbot zu erwarten:

  • Das Verbot verringert das Risiko, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen und es verringert die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium.
  • Mit dem Verbot können die Strafverfolgungsbehörden leichter und effizienter präventivpolizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.
  • Das Verbot erleichtert die strafrechtliche Beweisführung, weil das Verbot Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden schafft und es ihnen ermöglicht, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen.
  • Für Finanzintermediäre führt das Verbot zu Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Meldestelle für Geldwäscherei von fedpol (MROS) kann leichter Informationen mit ausländischen Partnerbehörden über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen.
  • Die Hamas und verwandte Organisationen und Gruppierungen gelten als terroristische Organisationen im Sinne von Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0), womit Unterstützungshandlungen mit bis zu 10 Jahren und bei Personen, die in den Organisationen massgeblichen Einfluss haben, mit bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.

Verbot auf fünf Jahre befristet – Verlängerung durch Parlament möglich

Das Hamasverbot hat für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen. Deshalb ist die Geltungsdauer des Gesetzes auf fünf Jahre befristet. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.

Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Mai 2024.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Yuriy Boyko_Ukraine – shutterstock.com

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