Kernwaffenverbotsvertrag – Bundesrat will derzeit keinen Richtungswechsel
Auf Basis einer erneuten umfassenden Auslegeordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, dass es in der aktuellen Lage keinen Anlass für eine Neupositionierung zum 2021 in Kraft getretenen Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) gibt.
Damit bleibt er bei seiner Beurteilung von 2018 und 2019 und tritt dem TPNW weiterhin nicht bei. Für den Bundesrat war nebst der damaligen Analyse die Einschätzung der sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung. Der Bundesrat erachtet den Schweizer Einsatz für eine Welt ohne Kernwaffen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags (NPT) als zielführender.
In der Aussenpolitischen Strategie (APS) 2024−2027 spricht sich der Bundesrat unmissverständlich für eine nuklearwaffenfreie Welt aus. Der Einsatz von Kernwaffen wäre mit dem humanitären Völkerrecht kaum vereinbar. Vor zehn Tagen bezog die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat entsprechend deutlich Stellung und erklärte, dass ein Atomkrieg keine Gewinner kennen würde und darum auch niemals geführt werden dürfe.
Die Frage, wie das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt realisiert werden kann, wird auch in der Schweiz kontrovers diskutiert. Der Bundesrat liess deshalb seine früheren Entscheidgrundlagen zum TPNW durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) mit Vertretern aus dem EDA, VBS, UVEK und dem WBF umfassend aktualisieren und nahm darauf basierend eine erneute Beurteilung vor. In den Bericht flossen neu die sicherheitspolitischen Entwicklungen seit 2018, die Erkenntnisse aus der NPT- Überprüfungskonferenz sowie die Einschätzungen externer Expertinnen und Experten mit ein. Mit dem Postulat Dittli (22.3800) forderte das Parlament auch einen spezifischen Bericht zu den aussen- und sicherheitspolitischen Auswirkungen eines allfälligen TPNW-Beitritts, namentlich vor dem Hintergrund des Krieges gegen die Ukraine und dessen Folgen für die Sicherheitsarchitektur Europas.
Verschlechterte Sicherheitslage
In seiner Sitzung vom 27. März 2024 nahm der Bundesrat den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis und verabschiedete den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3800. Auf der Grundlage dieser zwei Berichte kam der Bundesrat zum Schluss, dass es derzeit keinen Bedarf für einen Richtungswechsel gibt, und er dem TPNW im Moment nicht beitreten wird. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Beitritt im gegenwärtigen internationalen Umfeld, in welchem mit einem neuen Krieg in Europa sicherheitspolitische Aspekte wieder in den Vordergrund gerückt sind, nicht im Interesse der Schweiz liegt.
Weiterhin beurteilt der Bundesrat die Wirkung des TPNW als gering, weil er von den Atomwaffenbesitzern, aber auch von fast allen westlichen und europäischen Ländern, nicht anerkannt wird. Eine Welt ohne Kernwaffen kann aber nur mit, und nicht gegen, die Besitzerstaaten erreicht werden. Auch wenn die nukleare Abrüstung derzeit stockt und gar gegenläufige Tendenzen aufweist, wird die Schweiz weiterhin einfordern, dass die betroffenen Staaten ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen.
Die Schweiz setzt sich weiterhin für die nukleare Abrüstung ein
Im Rahmen der „Strategie Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025“ setzt sich der Bundesrat für die Eindämmung der nuklearen Risiken und die Entwicklung von verifizierbaren künftigen Abrüstungsverträgen ein. Zudem ist die Schweiz seit 1977 Mitglied des Atomwaffensperrvertrags (NPT), der von 191 Mitgliedsstaaten, darunter auch die Kernwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich und das Vereinigte Königreich, unterzeichnet wurde. Der NPT ist der Eckpfeiler der nuklearen Rüstungskontrolle und der globalen Sicherheitsarchitektur. Die Schweiz setzt sich aktiv für die Stärkung dieser Architektur ein.
Der TPNW
Der Kernwaffenverbotsvertrag wurde 2017 in der UNO verhandelt. Er enthält ein umfassendes und ausdrückliches Verbot für Kernwaffen, verbietet also den Einsatz, die Androhung des Einsatzes, die Herstellung, die Lagerung, den Erwerb, den Besitz, die Stationierung, die Weitergabe sowie Tests von Kernwaffen und die Unterstützung dieser verbotenen Tätigkeiten. Er trat 2021 in Kraft. Bis heute wurde er von 70 Staaten ratifiziert. Unter anderem sind die Kernwaffenbesitzer und die mit ihnen verbündeten Staaten ihm bisher nicht beigetreten.
Quelle: Der Bundesrat
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